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Was sich ab dem 01. Januar 22 für Bürger, Verbraucher und Unternehmen ändert

Anke Dobler von Anke Dobler
Januar 3, 2022
in Ratgeber, Top Themen, Verbraucherschutz
0
Bad Königer Bürgermeister Muhn macht aus Verwaltung eine 3G-Festung
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Was sich ab dem 01. Januar 22 für Bürger, Verbraucher und Unternehmen ändert

Alle Jahre wieder ändern sich ab 01. Januar wieder Regelungen und Gesetze. Hier in aller Kürze einen kurzen Überlblick:

1. Mindestlohn wird erhöht

Diese Änderung betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer. Der Mindestlohn wird ab Januar 22 auf 9,82 Euro pro Stunde erhöht, eine weitere Erhöhung folgt dann zum 01. Juli 22 auf 10,45 Euro pro Stunde. Diese Erhöhungen gelten auch für Minijobs.

2. Homeoffice-Pflicht gilt noch bis März 2022

Noch bis mindestens 19. März gilt die Homeoffice-Pflicht der alten Bundesregierung. Politisch diskutiert wird derzeit, die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung auch 2022 zu gewähren.

3. Corona-Bonus gilt noch bis März 22

Bis zu diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer/innen einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitsgeber erhalten – steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass das Geld der Abminderung zusätzlicher Belastungen der Corona-Krisedient und zusätzlich zum monatlichen Arbeitslohn gezahlt wird.

4. Tabaksteuer wird erhöht

Nach 7 Jahren wird erstmals wieder die Tabaksteuer am 01.01.22 erhöht. Für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt dieser um durchschnittlich 10 Cent an. Weitere Erhöhungen auf weitere 10 Cent folgen in den Jahren 2023. 2025 und 2026 kommen nochmals je 15 Cent pro Packung hinzu.

5. Briefporto wird erneut erhöht

Die Deutsche Post erhöht angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar die Portogebühren. Für einen Standardbrief sind 85 statt bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig.

6. Pfandpflicht

Die Pfandpflicht auf Plastikflaschen wird ab 1. Jnauar 22 erweitert. Frucht- und Gemüsesäfte werden ab diesem Zeitpunkt ebenfalls mit einer Pfandpflicht von 25 Cent je Flasche belegt. Getränkedosen werden ausnahmslos ebenfalls pfandpflichtig.

7. EEG-Umlage

Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.

8. CO2-Preisanstieg

Auch 2022 steigt der CO2-Preis an. Statt 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Euro fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise auf – allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.

9. Tattoofarben

Vom 4. Januar an unterliegen viele Chemikalien in Tattoo-Farben in der gesamten EU den Beschränkungen durch die sogenannte REACH-Verordnung. Auf der Bannliste stehen dann Tausende Substanzen. Viele von ihnen sind aus Sicht der EU potenziell gefährlich oder nicht ausreichend erforscht. 2020 wurde das Verbot beschlossen, jetzt läuft die Übergangszeit aus. Das Ziel ist laut der EU-Kommission nicht, Tätowierungen grundsätzlich zu verbieten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) betont, es gehe darum, „Tätowierfarben und Permanent Make-up sicherer zu machen“

10. Kükentöten hat ab 2022 endlich ein Ende

Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind.

11. Gewährleistungspflicht wird verlängert

Wer als Verbraucher ein Produkt kauft, dass sich aber später als mangelhaft herausstellt, hat künftig durch das geänderte Gewährleistungsrecht länger Zeit, die Sache zu regeln. Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

12. Kündigungsbutton für Verträge im Internet

Zum 1. Juli 2022 müssen alle Firmen, bei denen man Verträge via Internet abschließen kann, eine Möglichkeit zum Online-Widerruf bieten. In den meisten Fällen dürfte es sich um einen Button handeln, über den man den Widerruf erklärt.

13. Kürzere Kündigungsfristen

Mitgliedschaften für Zeitschriften-Abonnements oder für Verträge in Fitnessstudios, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, dürfen Kunden binnen einer kürzeren Frist kündigen. Statt bisher drei Monate im Voraus gilt dann eine Kündigungsfrist von nur noch einem Monat. Bereits seit Dezember 2021 gilt diese Regel auch für Handy- und DSL-Providerverträge. Versicherungsverträge sind aber ausgenommen.

14. Mehr Rechte beim Online-Shopping

Digitale Produkte wie Apps, E-Books oder Software unterliegen ab dem 1. Januar einer Gewährleistung von zwei Jahren ab Kaufdatum. Bislang galt diese Gewährleistung nur für physische Produkte. Dazu kommt eine Verlängerung der sogenannten Belastungsumkehr: Der Händler muss beweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Kann er das nicht, muss er das Gerät reparieren oder einen Ersatz liefern.

Bislang galt hierfür eine Frist von sechs Monaten, ab sofort dauert sie 12 Monate ab Kaufdatum.

15. Führerscheine werden ungültig und müssen ausgetauscht werden

Für Führerscheininhaber, die die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, endet die Frist am 19. Januar. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden.

16. Fahrkarten im Zug

Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann. Wer jedoch kein Handy besitzt, muss vor Antritt der Fahrt am Fahrkartenautomaten oder direkt im Bahnhof sich ein Ticket bei der DB besorgt haben.

17. Pflege

Ein neuer Zuschlag für Pflegeheimbewohner bezüglich der Zuzahlungen des Eigenanteils soll diese künftig weiter entlasten. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Zur Finanzierung wird unter anderem der Pflegebeitrag für Menschen ab 23 Jahren ohne Kinder von 3,3 auf 3,4 Prozent angehoben.

18. Erhöhung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag, der als zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit geringen Einkünften gewährt wird, wird nur leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro auf 209 Euro pro Monat pro Kind.
19. Die Regelleistungen für SGB II Empfänger (Hartz-IV) werden leicht erhöht
Die Regelleistungen für die Grundsicherung (Hartz-IV) steigen trotz dem starken Anstieg der Inflation durch drastische Strom- und Gaspreiserhöhungen sowie weitere Preisansteige bei den allgemeinen Lebenshaöltungskosten nur sehr geringfügig an.

Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 3 Euro von 446 Euro auf 449 Euro. Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft, von 401 Euro auf 404 Euro. Bei Kindern werden ebenfalls nur geringfügige Erhöhungen weit unter der aktuellen Inflation erhöht.

Die Gruppe der erwachsenen Kinder unter 25 (U25 ohne Genehmigung zum Auszug) sowie für Kinder werden bei der Erhöhung berücksichtigt. Bei Kindern zwischen 14 und 17 Jahren erhöht sich der Satz von 373 € auf 376 €. Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren steigt der Regelsatz von 309 € auf 311 € und bei Kindern bis fünf Jahren erhöhen sich die monatlichen Leistungen ab 01.01.2022 von 283 € auf 285 €.

Diese nur geringfügigen Erhöhungen stehen zur Zeit stark unter der Kritik, da z.B. der Paritätische Wohlfahrtsverband wie auch der DGB zurecht anmahnen, dass die rasante Preisentwicklung aller Lebenshaltungskosten und die damit verbundene dramatisch gestiegene Inflationsrate durch die nur sehr geringfügigen Erhöhungen hierbei faktisch einer Hartz-IV-Kürzung gleichkommen.

Nach dem das BGH jedoch angemahnt hatte, dass rasante Preisanstiege auch zu einer schnell angepassten Erhöhung der Regelbedarfe führen müssen und auch im Wahlkampf Wählern seitens der Grünen und der SPD eine deutliche Erhöhung der Regelsätze schon in 2022 in Aussicht gestellt wurde, wurden die Wähler nun gründlich durch die neue Regierung enttäuscht.

Einige Verbände raten bei Weiterbewilligungsanträgen auch dazu, deshalb aufgrund der Nichtanpassung an die Inflationsrate vorsorglich Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen.

Tags: CO2 PreisanstiegCorona-BonusEEG-UmlageGesetzesänderungenKinderzuschlagOnline ShoppingPflegeRegelnTabak
Anke Dobler

Anke Dobler

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