Was macht Bürgermeister Muhn eigentlich den ganzen Tag in seinem Amt?
Briefe von Bürgern aus der Stadt Bad König sowie von außerhalb zu beantworten sicherlich nicht. So jedenfalls haben uns dies einige engagierte Bürger/innen und Leser/innen in unserer Online Zeitung diesbezüglich glaubhaft versichert.
Nicht nur, dass Herr Ries (die Namensnennung wurde uns ausdrücklich erlaubt) aus Bad König immer noch auf seine Fragen an BGM Muhn bezüglich der bis heute von der Stadt Bad König bzw. dem Ordnungsamt nicht geahndenten Falschparker an der Straße der Seen seine Fragen dazu völlig unbeantwortet geblieben sind. Siehe offener Brief.
Auch eine Anfrage des Berliner Vereins fuss-ev.de von dem Vorsitzenden Dipl-Ing. Roland Stimpel blieben nach dessen glaubhaften Darlegung ebenfalls unbeantwortet wie ja auch unsere Presseanfragen an BGM Muhn (teilweise wurden einige davon zwischenzeitlich zwar beantwortet, andere unserer Presse-Anfragen sind seit Wochen aber immer noch unbeantwortet).
Auch die Kommunalaufsicht schweigt sich bezüglich unserer Beschwerde über BGM Muhn aus. Obwohl sie dazu gehalten ist, hier für lückenlose Aufklärung zu sorgen. Da wir nun eine neutrale Überprüfung durch die Kommunalaufsicht offensichtlich nicht mehr erwarten können, werden wir nun zu härteren juristischen „Bandagen“ greifen.
Trotz klarer Rechtslage auf Verpflichtung auf Auskunft und Information an die Bürger im Rahmen seiner Tätigkeit als Bürgermeister von Bad König verweigert er die entsprechenden Auskünfte auf vorliegende Fragen. Das ist nichts anderes als Arbeitsverweigerung und stellt damit eine grobe Pflichtverletzung dar.
Ausserdem ist ein solches ignorantes Verhalten nach unserer rechtlichen Einschätzung ein glasklarer Bruch mit seinen ihm durch Wahl zum Bürgermeister übertragenen Amtspflichten. In der Wirtschaft würde daher eine solche „Arbeitsverweigerung“ z.B. durch einen Geschäftführer eines Unternehmens zu einer entsprechenden Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung führen.
Bürgermeister Muhn erhält seine Besoldung auch dafür, seine ihm übertragenen Pflichten lückenlos nachzukommen. Da er dies aber nachweislich in den von uns berichteten Vorfällen aber nicht tut, sollte ihm daher entsprechend die Besoldung gekürzt werden oder gar weitere Disziplinierungsmassnahmen ergriffen werden.
Dass BGM Muhn hier in Bad König so schalten und walten kann wie er es macht, ist dabei auch der Situation geschuldet, dass hier nur eine sehr schwache „Opposition“, allen voran die der Partei der ZBK Bad König politisch tätig ist. Diese bejammert zwar in den sozialen Medien selbst, dass sie auf Fragen an BGM Muhn von ihm keine Antworten erhalten.
Im direkten Gegenspiel in der parlamentarischen Arbeit in der STVV sieht die Sache wiederum ganz anders aus. Viel zu häufig wird gerade auch von der Oppositionspartei ZBK Bad König und dessen Vorsitzenden Dr. Hoche der „Schulterschluss“ mit Herrn Muhn gesucht.
Durchzugsfähige und angriffslustige Oppositionsarbeit sieht nach unserer Einschätzung daher anders aus. Hier mangelt es den Mitgliedern aller Oppositionparteien offensichtlich an Mut und Entschlossenheit. Denn viel zu häufig werden in diesen Versammlungen einstimmig die Punkte abgehakt, die BGM Muhn zur Abstimmung eingebracht hat.
So jedenfalls wird das nichts mit der im Wahljahr angepeilten Machtübernahme durch so manche andere Oppositionspartei….
Dass daher bei Herrn Muhn nun offensichtlich auch deswegen durch die schwache Opposition die Meinung vorzuherrschen scheint, er stehe „´über dem Gesetz“ und sei rechtlich gesehen unantastbar, ist dabei auch dem Umstand geschuldet, dass die Kommunalaufsicht gegen seine Weigerungen, Auskunft auf Anfragen der Bürger zu geben, bei vorliegenden Beschwerden bis zum heutigen Tage untätig blieb. Dieses Verhalten einer weiteren Behörde im Odenwaldkreis reiht sich dabei nahtlos an das ignorante Verhalten des BGM Muhn an.
Aber wie das Beispiel des OBs Feldmann aus Frankfurt/Main aufzeigt, werden zumindest bei sehr groben Amtsverstössen wie bei dem Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt durchaus auch gegen Kommunalpolitiker staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt. Man könnte als Bürger also noch Hoffnung auf Besserung haben.
Jedenfalls ist die Stimmung vieler Bürger in Bad König, so entnehmen wir es nicht nur durch Reaktionen unserer Leser/innen auf unsere Artikel bezüglich der groben Untätigkeit des Bürgermeisters diesbezüglich ziemlich aufgeheizt.
Eine Wiederwahl erscheint hierbei zum jetzigen Stand der Dinge als eher unwahrscheinlich. Zumal auch wir bezüglich dieser und weiterer Vorkommnisse aus seinen Amtsstuben wie z.B. die von Herrn Muhn und den Verwaltungsrat mutmaßlich geduldete Urheberrechtsverletzung der städtischen Kurgesellschaft Bad König GmbH zu unseren Lasten.
Fakt ist, jeden Tag, den BGM Muhn vergehen lässt, ohne ordnungsgemäß den Bürgern seiner Stadt (und auch von außerhalb) Rede und Antwort auf deren Anfragen zu geben,entfernt ihn immer weiter von seiner Wiederwahl.
1 Kommentar
Wenn man von Büroschlaf ausgeht, muss man davon ausgehen; dass weitere
Behörden infiziert wurden, und das unter einer Decke. Denn die E-Mail, an BGM, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde enthielt, gegen das Ordnungsamt wegen der Untätigkeit gegen das widerrechtliche Parken im absoluten Halteverbot,
das man mehrmals gemeldet hat, wurde ignoriert. Die Person, die für den ruhenden Verkehr zuständig ist, die ich mit einem Bild des falschen Parkens
konfrontiert habe, meinte, da kann ich nichts machen. Wieso kann sie da nichts machen, ist sie nicht dafür da? (frei nach König Edward III. ein Schelm
der Böses dabei denkt.