Vorsorge Wasserleitungen bei Frost

von Michael Dobler

Vorsorge Wasserleitungen bei Frost

Extreme Minus-Temperaturen können so manche Wasserleitung platzen lassen, teilweise mitverheerenden Folgen für Gebäude und Inventar. Frostschäden können im Vorfeld oft mit geringem Aufwand verhindert werden. Mit den nachfolgenden Tipps zeigen wir auf, was Sie tun können, um Schäden
zu verhindern.

Einfach, aber wirkungsvoll ist die ausreichende Beheizung aller Gebäudeteile mit wasserführenden Leitungen auch bei Abwesenheit. Was bedeutet „ausreichend“? Um Rohre in Außenwänden vor einer Frosteinwirkung zu schützen, sind höhere Raumtemperaturen erforderlich als in Gebäuden mit
ausschließlich innen liegenden Rohrleitungen. Die unterste Stellung der Thermostatventile reicht bei ungünstig liegenden Rohren nicht mehr aus.
Achtung, bei unbeheizten Dachböden, durch die wasserführende Rohre verlaufen. Die „Mitbeheizung“ über das darunterliegende Geschoss reicht meist nicht aus. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern, zum Beispiel mit einer
Rohrbegleitheizung.

Aufgepasst auch bei Abseiten, die durch die angrenzenden Räume nur „mitbeheizt“ werden. Eine Rohrbegleitheizung bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung. Vorsicht auch bei Außenwasserhähnen und deren Zuleitungen. Diese müssen abgesperrt und entleert werden.
Wichtig ist eine regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage auf Funktionsfähigkeit. Stellen sie sicher, dass das gesamte Gebäude auf ausreichende Erwärmung kontrolliert wird. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein
Frostschaden eintreten kann. Bei strengem Frost sollte die Kontrolle täglich erfolgen.

Alternativ zur Beheizung sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Hier muss die Trinkwasserinstallation entleert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entleerung vollständig durchgeführt wird und die Leitungen trockengeblasen werden. Das Entleeren der Leitungen kann wiederum Korrosionsschäden und Hygienemängel hervorrufen. Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität müssen die Leitungen bei der Wiederinbetriebnahme vollständig gespült werden. Auch eine Kontrolluntersuchung ist empfehlenswert. Ebenso muss die gesamte Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden.

Einer besonderen Gefahr sind ständig unbenutzte/nicht genutzte Gebäude und Gebäudeteile ausgesetzt, bei denen ausschließlich die Entleerung der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen sowie eine genügend häufige Kontrolle Sicherheit gegen Frostschäden bieten.

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