Verlagsgruppe VRM Zeitungen drückt sich vor der Verantwortung

von Anke Dobler

Unter der Firmenbezeichnung VRM GmbH & Co.KG firmiert seit einigen Jahren die ehemalige Verlagsgruppe Rhein Main. In diesem Zeitungsverlag werden u.a. die Darmstädter Echo, Odenwälder Echo, Bürstadter Echo als regionale Zeitungen aufgelegt und die Verlagsgruppe ist z.B. mit vrm-lokal.de ebenfalls mit Onlineangeboten im Internet vertreten.

Man könnte also voraussetzen, dass diese Verlagsgruppe sich mit dem Themengebiet von Urheberrechtsverletzungen also bestens auskennt. Da sie sich  gegenüber Dritten, die ein Lichtbildwerk aus ihrer Fotoproduktion für fremde Zwecke benutzen dann in einem solchen Fall sicherlich juristisch entsprechend nachverfolgen werden und evtl. Schadensersatzansprüche auch durchzusetzen wissen..

Man könnte als unbeteiligter Beobachter also davon ausgehen, dass bei nachweislich begangenen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte gegen Rechteinhabern auf einer ihrer Webseiten dann diese Verlagsgruppe standardisierte Verfahren zur Behebung des entstandenen Schadens anwendet und  ausgleicht.

Offensichtlich, wenn es also um Bildrechtsansprüche anderer Unternehmen gegen die VRM Zeitungen geht, bei der es in der vorliegenden Sache von einer unautorisierten Veröffentlichung eines unserer Lichtbildwerks auf vrm-lokal.de geht, sollte man annehmen können, dass sie als Unternehmen ein natürliches Interesse daran besitzen, diesen mittelbar durch ihr Unternehmen entstandenen Schaden auch zu ersetzen.

Zumal sie nach Bekanntwerden dieser Urheberrechtsverletzung die betreffende Anzeige sofort gelöscht hatten und eine Unterlassungserklärung an unser Unternehmen abgaben. Unser Rechtsanspruch auf Schadensersatz, der unstreitig ja gerade durch die Urheberrechtsverletzung entstanden ist, begleichen sie nicht. Das läßt für einen Zeitungsverlag dieser Größenordnung doch schon recht tief blicken…Und selbst auf Anwaltspost unseres Rechtsanwaltes wird weiterhin seitens der Geschäftsleitung von VRM eisern dazu geschwiegen.

Hier scheint eine Firmenphilosophie vor zu herrschen, die gegenüber gerechtfertigten Rechtsansprüchen Dritter gegen den VRM Verlag dann doch eine seltsame Geschäftsmoral an den Tag legt.

Ganz heikel wird die Sache mit der zu unseren Lasten durch Dritte begangenen Urheberrechtsverletzung und der unautorisierten Veröffentlichung eines unserer Lichtbildwerkeauf vrm-lokal.de dann, wenn es wie in unserem eigenen Fall sich hierbei um uns als geschädigte Pressekollegen handelt. Jedenfalls zeugt das durch die Geschäftsführung der VRM Zeitungen so an den Tag gelegte Verhalten gegenüber unserem Unternehmen dabei nicht gerade von Anstand oder Moral.

Unser Anwalt erhielt auf seine Schreiben keine Antwort, was bereits mehr als unhöflich und respektlos ist. Womöglich hängt dieser Verlag dem irrigen Gedanken an, wir würden es nun dabei bewenden lassen.

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Doch weit gefehlt, wir scheuen uns nicht, auch gegen regionale Verlagshäuser die rechtlichen Interessen unseres Unternehmens mit aller gebotener Durchsetzungskraft wahrzunehmen. Unsere Rechtsansprüche werden wir zeitnah nun in Mainz am Hauptsitz der Verlagsgruppe zivilrechtlich einklagen.

Und wir haben nun unserem Rechtsanwalt  „grünes Licht“ gegeben, auch gegen die Geschäftsführer dieses Verlages Strafanzeige zu stellen.

Es ist schon fadenscheinig von einem Unternehmen wie den VRM Zeitungen, die einerseits aufgrund der aktuellen Kriegslage in der Ukraine für diese Spendengelder  sammeln,  während dessen sie ihren eigenen rechtlichen Verpflichtungen,  was unser Unternehmen und unseren Rechtsanspruch auf Schadensersatz betrifft,  aber dem nicht nachkommen wollen.

Aufgrund der geschilderten Fakten kann sich jeder Leser über die oben geschilderten „Geschäftspraktiken“ dieser Verlaggruppe ihr eigenes Resümee daraus ziehen.

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