UPDATE: Wandelhalle-Betreiber Werner Eger nimmt es mit Urheberrecht nicht so genau
Wandelhalle-Betreiber Werner Eger (Kurgesellschaft Bad König GmbH) hatte für eigene Werbezwecke in den Bad Königer Stadtnachrichten in 11 Printausgaben eines unserer Lichtbildwerke unautorsiert und ohne Nutzungslizenz verändert und veröfffentlicht. Wir hatten bereits darüber berichtet.
Daraufhin engagierten wir Rechtsanwalt Romberg mit der Wahrnehmung unserer Rechte. Am 3.02.22 erhielt unser Anwalt die von Herrn Eger unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese ist Teil unserer Abmahnung gewesen.
Und damit räumt Herr Eger ein, dass die Urheberrechtsverletzungen durch ihn begangen wurden. Das zeigte sich ja auch nach unserer schriftlichen Abmahnung, als er unverzüglich die Plakate sowie die Bilder von der Webseite wandelhalle-badkoenig.de entfernte.
Da aber Herr Eger nicht auf unser Angebot einer außergerichtlichen Schadensersatzzahlung einging, werden wir dies nun vor Gericht durchsetzen. Und dann werden wir keinen Kompromiß mehr schliessen. Wir werden alle Daten der Klage inklusive Gerichtstermin veröffentlichen.
1 Kommentar
Der Eger und der Muhn sind doch schon lange vielen Bad Königer ein Dorn im Auge, hoffentlich räumt die Staatsanwaltschaft die zwei aus dem Weg.