Strom- und Gaspreiserhöhungen Das sind Ihre Rechte

Tipps bei Strom- oder Gaspreisabzocke

von Anke Dobler
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Daß Preise von Strom- und Gasanbietern erhöht werden, war schon vor der aktuellen Energiekrise an der Tagesordnung. Dass aber nun Preiserhöhungen von 1000 Prozent und mehr von einigen Anbietern verlangt werden, das ist neu. Die Politik in Berlin scheint dieses existenzielle Problem vieler Bürger geistig nicht erfasst zu haben, da sie zu den jetzigen viel zu hohen Gas- und Strompreisen die Verbraucher über die mehr als umstrittene Gaspreisumlage noch weiter belasten.

So dass sich jetzt bereits bei vielen Bürgern und auch bei KMU´s (kleine und mittlere Unternehmen) ein Wirtschaftskollaps bereits vorprogrammiert ist. Die darauf nun folgende Insolvenzwelle wird es zeigen. Auch das Energie-Entlastungspaket III hilft bei Weitem nicht allen und ist darüber hinaus auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Hier gilt was die Politik betrifft mehr denn je der Spruch:

Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner!

Die Ampelkoalition in Berlin agiert flächendeckend hilflos und total dilettantisch (allen voran Robert Habeck als Wirtschaftsminister) und hat bei den jetzigen Krisen komplett versagt.

Prinzipiell gilt bei den anstehenden Preiserhöhungen Folgendes zu beachten

Ruhig blieben, keine Panik, denn Panik ist ein schlechter Ratgeber. Es gilt in diesem Fall, das Anschreiben mit der Preiserhöhung genau zu prüfen. Da nicht alle drastischen Preiserhöhungen überhaupt legal sind. Ausserdem können Sie einer solchen Preiserhöhung widersprechen. In dem Anschreiben an Ihren Strom- oder Gasanbieter sollten Sie aber dringend darauf hinweisen, dass dies keine Kündigung des Vertrages bedeutet. Häufig nehmen Anbieter einen Widerspruch der Kunden zum Anlass, auf diese Weise einen unliebsamen Kunden loszuwerden.

Es ist auch möglich, einen Ratenzahlungsplan bei hohen Nachzahlungsforderungen zu vereinbaren. Damit ein finanzieller Kollaps vermieden wird. Sollte das alles nicht zum Erfolg führen, kommen Sie aber an einem Anbieterwechsel wohl nicht herum.

Unsere Ratschläge

1. Lesen Sie Ihr Schreiben mit der Ankündigung höherer Preise genau durch, oft liegt der Fehler im Detail. So ist es z.B. nicht erlaubt, wenn Sie im betreffenden Anschreiben auf der ersten Seite nur Werbetext vorfinden und erst auf der zweiten Seite im Fließtext sich die drastische Erhöhung der Abschlagszahlen oder Preiserhöhungen je Kilowattstunde im Text verbirgt. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen mit Preiserhöhung muss immer deutlich abgesetzt klar formuliert sein und sich auf der ersten Seite des Anschreibens wiederfinden und genau begründet werden. Pauschalbegründungen sind nicht erlaubt. Ein Widerspruch (s.o.) dagegen macht hier Sinn.

2. Bei Verträgen mit Preisbindungen ist eine Erhöhung solange nicht möglich, wie die Preisbindung gültig ist. Da die Unternehmen juristisch auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten grundsätzlich daran gebunden sind.

3. Hält sich Ihr Anbieter nicht daran, haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht und evtl. auch Anspruch auf Schadensersatz. Informieren Sie sich bei einem Rechtsanwalt oder den Verbraucherschutzzentralen oder auf veneko.de (eine Plattform zur Überprüpfung von Schadensersatz bei Preiserhöhungen der Strom- oder Gasanbieter).

4. Recherchieren Sie ausgiebig im Netz, ob Sie die Möglichkeit haben, einen günstigeren Anbieter zu finden. Es kann sogar sein, dass momentan einige regionale Grundversorger tatsächlich erheblich günstiger sein können als privatwirtschaftliche Anbieter.

5. Prinzipiell gilt aber, prüfen Sie die AGBs Ihres alten Anbieters genau. Wenn Sie den Anbieter kündigen wollen, empfiehlt es sich immer, selbst zu kündigen. Manche Anbieter führen eine so genannte schwarze Liste über ehemalige Kunden, mit denen es während der Vertragslaufzeit z.B. zu Zahlungsausfällen oder andere Auseinandersetzungen kam. Oder ob es sich um Kunden handelt, die häufiger den Anbieter wechseln, um Bonuszahlungen zu erhalten.

Sind Sie in einer solchen Datei unverschuldet gelandet, haben Sie es dann wesentlich schwieriger, einen neuen und günstigeren Anbieter zu finden. Solche Datensätze sammeln z.B. die Schufa oder Bürgel (Wirtschaftsauskunfteien) etc.

5. Wenn Sie Geringverdiener sind, ist es vorteilhaft, bei den regionalen Wohngeldbehörden nach zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeldzahlungen haben. Da durch das neue Energie-Entlastungspaket III auch einmalige Zahlungen zu den Heizkosten vereinbart wurde, sollten Sie einen Rechtsanspruch unverbindlich überprüfen lassen.

6. Bei hohen Nachzahlungsforderungen lohnt es sich evtl. ebenfalls zu überprüfen, ob im Monat, in dem Sie als Arbeitnehmer/in die Nachzahlungsforderung erhalten, Sie nicht unterhalb der Bedarfsgrenze fallen und somit evtl. auch das regionale Job Center für diesen einen Monat sich anteilig an den Nachzahlungen beteiligen muss. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Zahlungsforderung einmalig ist und der Antrag schnell gestellt werden muss, da er in dem Monat zu stellen ist, indem die Nachzahlungsforderung eingeht. Ein Rechtsanspruch darauf besteht auch nur, solange keine Ratenzahlung mit dem Vermieter oder Anbieter vereinbart wurde.

Die allgemeine Wohnsituation steht bei einem einmaligen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Job Center von zu hohen Nachzahlungskosten nicht zur Debatte. Auch bei einem Nettoverdienst von z.B. 1800 Euro kann durch zu hohe Nachforderungen dann der Bedarf in dem besagten Monat unterhalb der Mindestbedarfsgrenze liegen.

Dies gilt sowohl für die noch aktuell gültige Rechtslage des SGB II wie auch ab dem 01.01.23 beim Bürgergeld. Die Überprüfung eines Rechtsanspruches auf Kostenbeihilfe beim regionalen Job Center kostet nichts und darüber hinaus sind die Ämter zur Verschwiegenheit (sog. Sozialdatenschutz) rechtlich verbindlich verpflichtet.

Prinzipiell gilt bei hohen Nachzahlungen oder Abschlagsforderungen, man muss schnell sein, um die Sachlage zu überprüfen.

Daher lohnt sich immer ein Anruf bei einer regionalen Verbraucherschutzzentrale oder bei einem Rechtsanwalt. Das Geld, das für die Beratung ausgegeben wird, ist hierbei gut angelegt. Da häufig erst durch professionelle Unterstützung überhaupt die Situation mit dem jeweiligen Strom- oder Gasanbieter aufgelöst werden kann.

7. Sie können auch versuchen, mit Ihrem bisherigen Anbieter zu verhandeln. Prüfen Sie dazu im Vorfeld online, ob Neukunden günstigere Tarife bekommen und wie die Preise anderer Anbieter sind. Weisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin.

Nach dem ersten Schock bei Erhalt horrender Abschlagserhöhungen oder Nachzahlungsforderungen sollten Sie auf jeden Fall nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sich auf Ihre Rechte besinnen und die Sache zur Klärung zügig angehen. Einigen Sie sich mit Ihrem Anbieter nur in schriftlicher Form –  nicht mündlich oder fernmündlich, da ansonsten in einem möglichen auch gerichtlichen Streitfall die Beweislast juristisch gesehen bei Ihnen liegt.

Wenn Sie einen krassen Fall von Preiserhöhung oder zu hoher Nebenkostenabrechnung erhalten haben, können Sie sich auch jederzeit über unser Kontaktformular an unsere Redaktion wenden.

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