Straßenbeiträge werden deutlich gesenkt
In ihrer letzten Sitzung hat die Gemeindevertretung einen richtungsweisenden Beschluss in Bezug auf die vieldiskutierten Straßenbeiträge gefasst. Einstimmig wurde festgelegt, dass das seitherige System der einmaligen Beiträge beibehalten wird. Zugleich wird aber der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand deutlich erhöht, was umgekehrt eine deutliche Absenkung der Beitragshöhe für die Anlieger bedeutet.
Künftig werden die Eigentümer betroffener Grundstücke, die an eine auszubauende oder grundhaft zu sanierende Gemeindestraße grenzen, nur noch mit maximal 25 % an den Kosten beteiligt. In Abhängigkeit vom Nutzungscharakter der Straße sinkt der Kostenanteil sogar noch weiter auf 15 bzw. 10 %.
Da der im Gegenzug steigende Gemeindeanteil überwiegend über Kredite finanziert werden muss und diese sich längerfristig auf den Haushalt auswirken, besteht zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf für eine finanzielle Kompensation über die Grundsteuer. Gleichwohl muss diese Frage im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen wiederkehrend neu bewertet werden, zumal es sich bei der Grundsteuer um ein allgemeines Deckungsmittel zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben handelt.