Da ich nun seit einem bis drei Monaten keine Bestätigung noch Antworten auf meine Anfragen erhalten habe, sehe ich mich gezwungen noch ein paar Zeilen zu schreiben.
Während in der Stadt Bußgeldbescheide ausgestellt werden, bei einer kurzen Zeitüberschreitung auf einem Parkplatz, wird in der Straße an den Seen das Parken auf dem Seitenstreifen trotz absoluten Halteverbot geduldet.
Das führt die Straßenverkehrsordnung als ad absurdum. Was den Gehweg betrifft, der ohne Erlaubnisschild zugeparkt wird, drückt man auch die Augen zu damit man die Fußgänger mit ihren Rollatoren und Rollstühlen, die Fußgänger generell auf der Straße hat. Das Konzept heißt Gefahrenabwehr. Wo müssen Gehwege vorhanden sein?
An angebauten Straßen, die dem Erreichen und Verlassen von Häusern und Grundstücken dienen, sind überall Anlagen für den Fußverkehr erforderlich. Lücken in der Bebauung dürfen diese Grundausstattung nicht unterbrechen. https://www.bundesregierung.de
Leserbrief von Hans Peter Ries
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