Stadt Bad König räumt ein – aber…..

von Michael Dobler
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Da die Stadt Bad König eingeräumt hat, jahrelang eine gravierende Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt zu haben, und  jetzt von einem Gehweg spricht, wurde schon wieder eine falsche Entscheidung getroffen. Anstatt nun endlich den Gehweg freizumachen, für die Fußgänger, wurde er ihnen schon wieder genommen.

Indem ein Parkplatz für müde Autofahrer, die den Weg von einem eigens für den Kurpark bereitgestellten Parkplatz nicht mehr bewältigen können (250 m.). Für den weggenommenen Gehweg,wurde für die Fußgänger ein sogenannter Fußgänger-Schutzstreifen auf die Fahrbahn mit einer Breite von1,30 m aufgebracht.

Der(ADFC) Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club schreibt dazu: Ein Fußgänger-Schutzstreifen ist nicht bekannt. Weiter schreibt er! Fußgänger müssen zuerst einmal Gehwege benutzen. Diese sind entweder baulich als solche erkennbar oder notfalls mit dem blauen Zeichen 239 gekennzeichnet. Andernfalls müssen Fußgänger auch „Seitenstreifen“ benutzen.

In der STVO / VwV gibt es also nichts, soweit hier bekannt, über Fußgänger-Schutzstreifen. Nun zu dem Schutzstreifen selbst: da er nur in eine Richtung begehbar ist, zu schmal für den Gegenverkehr mit Rollstühlen und Rollatoren. Nimmt man einen Rollstuhl  fahrenden Bürger von der Farbenfabrik her kommend, hat er den Pkw Verkehr im Rücken.

Dadurch kann er keine aktive Maßnahme ergreifen, die für seine Sicherheit notwendig wäre, er kann noch nicht einmal nach links ausweichen, des Bordsteins wegen. Außerdem wird das Ahnden des falschen Parkens und benutzen der Radfahrer als Radweg vernachlässigt.

Leserbrief von Hans Peter Ries

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