Skandal im Kübler-Prozess
„Juristische Farce“ im Landgericht Darmstadt
Ex-Landrat Dietrich Kübler (ÜWG) muss sich im Berufungsprozess vor dem Landgericht Darmstadt wegen dem Vorwurf der Untreue bei der Vergabepraxis eines Auftrages für die Konzeptionierung einer CI (Corporite Identity) und Erstellung einer neuen Hompage zugunsten der Firma Lebensform vor Gericht verantworten.
Im ersten Prozess hatte Richter Schmied im Amtsgericht Michelstadt in akribischer Aufarbeitung die Hintergründe beleuchtet und kam mit seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass sich Ex-Landrat Kübler durch sein damaliges unerlaubtes Einschalten in den Vergabeprozess nicht nur durch die anschließend zurückgeforderten Fördergelder durch die WI-Bank dem Landkreis großen finaziellen Schaden zufügte. Sondern auch der Untreue schuldig gemacht hatte.
Da Herr Kübler als auch die Staatsanwaltschaft in Beschwerde gingen, zog immer mehr Zeit seit dem Ersturteil ins Land und trotz einer großen Anzahl von Pressefragen ließ sich die STA Darmstadt mit einer neuen Anklage doch ungewöhnlich lange Zeit dafür.
Bereits am zweiten Prozesstag am Landgericht Darmstadt wartete heute (13.01.22) dann zur Überraschung vieler Prozessbeobachter die kleine Strafkammer und der Vorsitzende Richter mit einem Paukenschlag auf:
Nach seiner Einschätzung handele es sich bei den Vorwürfen gegen Dietrich Kübler um ein „Fehlverhalten, nicht aber um Untreue“.
Zitat des Richters:
„Dem Angeklagten ist ein Fehlverhalten im Rahmen eines Vergabeverfahrens vorzuwerfen“.
Der Richter schlug in diesem Zusammenhang bereits am Anfang des Berufungsprozesses vor, zu prüfen, ob das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt werden kann. Sollten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte auf diesen „Deal“ eingehen, wäre Ex-Landrat Kübler nicht vorbestraft (Einstellung per § 153 a StGB). Diesen Vorschlag begründete der Richter damit, dass es in dem Verfahren gar nicht um den Vorwurf der Untreue gehen könne, weil der Landrat nicht die Entscheidungsbefugnis über den Vertrag mit der betreffenden Firma gehabt habe.
Beide Prozessparteien wollen bis zum nächsten Verhandlungstag beraten, ob sie der Geldauflage zustimmen.
Sollte die Staatsanwaltschaft Darmstadt dem zustimmen, wäre dies jedoch angesichts des durch Ex-Landrat Kübler zu verantwortenden erheblichen finanziellen Schadens des Odenwaldkreises nicht nur ein fatales Signal und eine „juristische Farce“ sondersgleichen.
Schließlich gab es mehrere Rechtsgutachten seitens des Rechtsamtes im Vorfeld dieses Justizskandals, die allesamt Ex-Landrat Kübler in klarer Art und Weise sein Vorhaben, eigenhändig in den Vergabeprozess eingreifen zu wollen, als nicht rechtmäßig eingeschätzt hatten und davon abrieten.
Wenn dann trotz dem erheblichen finanziellen Schaden und vor allem dem immateriellen Schaden für den Odenwaldkreis ein Ex-Politiker mit seinen zum Teil prominenten Anwälten (insgesamt 3 Anwälte) und einen für einen Angeklagten doch recht herausfordernden Auftretens im Gerichtssaal nun seitens des Gerichts nonchalent mit einem salopp gesagt „Klaps auf die Hand“ im 2. Prozess mit einer Einstellung des Verfahrens so davon käme, wäre dies ein nicht wieder gutzumachendes fatales Signal für jeden Bürger und Steuerzahler.
Denn alleine nur aus dem moralischen Aspekt heraus und ohne Würdigung der jurisitischen Aspekte war nunmal die Vorgehensweise des Ex-Landrats Küblers, „sich nach Gutsherrenart gegen die gesetzlichen Bestimmungen hinwegzusetzen“ aus unserer Sicht gerade als Kommunalpolitiker eben kein bloßes lapidares „Fehlverhalten“.
Hier liegt bereits durch den angeregten „Deal“ seitens des Richters in diesem frühen Stadium des Prozesses der Eindruck vor, es mangle der Kammer womöglich an einem objektiven Aufklärungswillen der Sachlage. Denn bei diesem Prozess steht nun mal mehr auf dem Spiel als nur die rechtliche Einschätzung des Landgerichts Darmstadt.
Jeder Prozessbeobachter stellt sich automatisch die Frage, ob die Strafkammer bei einem Angeklagten, der kein politischer Lokalpromi ist, auch einen solchen „Deal“ anbieten würde. Man könnte außerdem als aufmerksamer Prozessbeobachter leicht den Eindruck gewinnen, dass hier auch ein „ primus inter pares“ (lateinisch für „Erster unter Gleichen„)-Fall vorliegen könnte.
Was letztendlich für unseren Rechtsstaat und die Justiz, aber auch für Steuerzahler und Normalbürger in diesem besonderen Fall dann insgesamt kein gutes Omen bedeuten würde. Ex-Landrat Dietrich Kübler gab mit seinem Eingreifen in den Vergabeprozess absolut kein politisches Vorbild ab. Man hätte nun im 2. Prozess zumindest eine gründliche juristische Aufarbeitung erwarten dürfen.
Stattdessen wurden die Prozessbeobachter bereits am zweiten Prozesstag Zeugen einer „juristischen Farce“. Fortsetzung folgt.
Über den Prozessverlauf werden wir weiterhin zeitnah berichten.