Radweg Straße an den „Seen, Irrtum oder Absicht?
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf diesem Wege zu dem neuen Streifen an der Straße an den „Seen“, meine Meinung öffentlich machen. Des Öfteren befahre ich mit dem Fahrrad gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße, und halte mich an die STVO, indem ich auf der Fahrbahn fahre.
Der Pkw- und LKW- Verkehr, der die Hindernisse durch die Falschparker auf der Straße ignoriert, zwingt mich dazu, ein ordnungswidriges Fahrmanöver vorzunehmen, indem ich in den Gehbereich fahren muss. Sind Fußgänger auf dem Streifen vor mir, muss ich absteigen und warten. Beschimpft werde ich mit der Bemerkung,“ ich hätte auf der Fahrbahn nichts zu suchen, ab auf den Radweg“…. Möchte ich aufklären, dass das kein Fahrradweg ist, höre ich immer wieder, das hätte das Ordnungsamt angeordnet.
Dass das kein benutzungspflichtiger Radweg ist, kann man leicht an dem fehlenden VZ 237 erkennen. Es ist auch kein Gehweg, da der Streifen keine entsprechende Kennzeichnung aufweist, VZ 239. Man sieht also, wie hilflos und überfordert die Stadt Bad König ist, eine vernünftige Verkehrsführung einzuführen, die die Fußgänger schützt (VwV-STVO).
Mein Bemühen, die Fußgänger und Fahrradfahrer zu schützen, uferte dahin gehend aus, dass ich von einem Anlieger der Straße, den ich Herr A…d nennen möchte, mit folgendem lautem Monolog zu einer Politesse und mir:
Sie sind der meistgehasste Mensch von Bad König, und ein A….ch.
Sehr geehrter Herr A….d, das bin ich gerne, wenn mein Bemühen eines Tages Erfolg hat.
Leserbrief: von H.P. Ries