Offener Brief
Sehr geehrter Herr Geist,
nachdem ich Sie um Unterstützung in der Angelegenheit Parken auf dem Gehweg an der Seestraße bat, und Sie mir diese Unterstützung verweigerten, durch Ihre E-Mail vom 12. April 2022. In dieser E-Mail von Ihnen erwähnten Sie unter anderem die „Falschparker“und Geschäftsschädigung der Restaurants. Da ich das nicht so richtig verstanden habe, holte ich mir Rat bei einem Fachmann, der sich täglich mit diesen Themen leider auseinandersetzen muss.
Ich zitiere aus dieser Mail, die ich am 25. April erhalten habe.
Zu den Verkehrs-Anarchisten zählt auch Bernhard Geist, CDU-Vorsitzender im hessischen Bad König. In seiner Stadt wird ein Gehweg häufig illegal in ganzer Breite zugeparkt, sodass unter anderem die Anwohner aus drei Seniorenhäusern gezwungen sind, mit ihren Rollatoren auf der Fahrbahn zu gehen. Auf die Bitte eines Bürgers, den Gehweg wieder seinen rechtmäßigen Benutzern zugänglich zu machen, antwortete Geist jetzt, man wolle den „Regelbrechern nicht ohne Grund schaden „. Es seien unter anderem“ Kunden der Gastronomie dabei, deshalb wären wir da schnell bei einer Geschäftsschädigung“. Herr Ries glaubt offenbar an einen Paragrafen Null der Straßenverkehrsordnung, der da lautet: Das parkende Auto schwebt über dem Gesetz.
Dem STV=- Verächter Geist ist die Rechtslage ebenso egal, wie das Sicherheitsbedürfnis der vielen Menschen die hier zu Fuß unterwegs sind.
Er schreibt, das Problem könne irgendwann durch Fahrbahnmarkierungen gelöst werden, meint das aber offenbar auch nicht sehr ernst:
„Das geht natürlich nicht im Winter“, schrieb er am 12. April, und die auf die Fahrbahn gezwungenen Senioren könnten doch“ den Status quo noch aushalten“.
Fuss ev. Dipl.-Ing. Roland Stimpel Exerzierst. 20 13357 Berlin:
Wir weisen erneut auf die Selbstverständlichkeit hin, dass das Parken auf Gehwegen nach § 12 STVO nur soweit erlaubt ist wie mit Verkehrszeichen und Markierungen genehmigt. Genehmigt werden darf es wiederum laut Verwaltungsordnung zur STVO nur so weit, dass „genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Gegenverkehr bleibt“.
Ein Gewohnheitsrecht zum illegalen Parken gibt es nicht, selbst wenn es an einem Ort schon lange praktiziert wird. Gemeinden, die illegales Gehweg parken dulden, verstoßen gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Leserbrief von Hans Peter Ries
1 Kommentar
Die ganze Posse um die Falschparker an den Seen und die ungeklärte Verkehrssituation steht der Stadt Bad König, allen voran mit ihrem Bürgermeister Herr Muhn weiß Gott schlecht zu Gesicht. Und auch die anderen Parteien wie die CDU mit Herrn Geist machen dabei keine gute Figur. Es ist an der Zeit als Bürger, aktiv auch entsprechend nach außen den Unmut mit einer solchen Situation zu kommunizieren.
Eine Petition gegen die Verantwortlichen dieser Stadt tut hier und auch bei anderen in dieser Zeitung geschilderten unbewältigten Problemen der Stadt offensichtlich Not.
Ich bin von außerhalb, aber bei solchen Zuständen sollten die Bad Königer Bürger aufwachen und endlich selbst aktiv werden. Der Anfang scheint ja bereits gemacht, weiter so!