An die Damen und Herren des Ordnungsamtes von Bad König!
von Hans Peter Ries:
Da ich von Ihnen seit Monaten keine Antwort auf meine Anfragen erhalten habe, z. B. Thema.
Falschparken, an der Seestraße, Summe der Bußgelder Seestraße. Auf meine einfache Frage, ob das Regelkonform ist, gäbe es 2 einfache Antworten. Ja und Begründung, nein, wäre schwierig für Sie. Zur Akte Bußgeldsumme, schwierig, Sie haben keine Bußgelder erhoben.
Deshalb sieht die Antwort wie folgt aus. Erhalten durch eine Fraktion Bad Königs, Mail liegt vor!
Zitat.
(Eine Knöllchenlawiene führt zu keinem angemessenen Ergebnis. Die Leute, die da falsch parken sind Bürger, denen wir nicht ohne triftigen Grund schaden wollen. Da sind Menschen darunter, die schlecht laufen können, aber an den See möchten. Da sind Kunden der Gastronomie dabei,
deshalb wären wir da schnell bei einer Geschäftsschädigung) für mich wäre ein triftiger Grund, den Fußgängern: ihr Recht, und die Pflicht, den Gehweg zu nutzen, so vorhanden, zu geben.
Das alles tragen Sie mit, und verletzen damit die Straßenverkehrsordnung auf das Gröbste.
(§ 25 Straßenverkehrsordnung)
Wer zu Fuß geht, muss den Gehweg benutzen.
Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
In dem hessischen Polizeigesetz ist die Gefahrenabwehr erwähnt. Diese Gefahrenabwehr ist den Gemeinden übertragen.
Sie aber schaffen Gefahren für die Fußgänger, indem sie auf die Fahrbahn gezwungen werden: diese gesamte Situation, entstand, federführend durch die Ansage, dort in der Straße nicht zu kontrollieren. (wurde zweimal bestätigt).
Denn wie wollen Sie die Frage eines Bürgers beantworten, der ein Bußgeld bekommt 15 € über eine geringfügige Zeitüberschreitung auf einem regulären Parkplatz, während das stundenlange parken in einem absoluten Halteverbot nichts kostet? Der Parkplatz, der für den Kurpark zu Verfügung steht, und als solcher auch ausgeschildert ist, kann nicht genutzt werden, weil keine Leitschilder vorhanden sind.
Leserbrief von Hans Peter Ries