Bensheim. Für das Ortsgericht Bensheim III (Gronau) ist die Stadt derzeit auf der Suche nach einem Nachfolger für Heinz Pfeifer. Sind geeignete Person gefunden, werden sie auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung vom Amtsgericht als Ehrenbeamte zur Ortsgerichtsvorsteherin oder Ortsgerichtsvorsteher beziehungsweise zu deren Stellvertretung ernannt.
In Hessen leisten die Ortsgerichte einen wichtigen Service für die Bürgerinnen und Bürger. Neben dem Ortsgerichtsvorsteher gehören dem Ortsgericht vier weitere Ortsgerichtsschöffen an. Alle Tätigkeiten am Ortsgericht sind ehrenamtlich.
Eine der vielfältigen Aufgaben ist die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften öffentlicher und privater Urkunden. Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht Sterbefallanzeigen zu erstatten, Auskunft über Besitzverhältnisse zu erteilen und Nachlassinventare aufzustellen. Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen, die auf Antrag eines Eigentümers oder auf Ersuchen einer Behörde vorgenommen werden. Im Anschluss an die Begehung des Grundstücks wird eine Schätzungsurkunde erstellt.
Bewerberinnen und Bewerber sollten ihren Wohnsitz in Gronau haben, unbescholten sein und Lebenserfahrung sowie einen verwaltungstechnischen Hintergrund mitbringen.
Rückfragen können an das Bürgerbüro der Stadt Bensheim (Hauptstraße 39) telefonisch unter 06251/582630 oder per E-Mail an buergerbuero@bensheim.de gestellt werden.