Leserbrief: Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde-Verkehrsregelung anlässlich des Klassiger Festivals

von Michael Dobler

Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde-Verkehrsregelung anlässlich des Klassiger Festivals

Das Foto zu dem Bericht verdeutlicht anschaulich, dass dieser Gehweg die Fußgänger in gefährliche Situationen bringen kann. Dieser abgebildete Reisebus steht täglich an dieser Stelle, obwohl er hier nicht parken dürfte.

Hier dürfen nur Pkws bis 2,8 Tonnen parken, und das mit allen Rädern, solang diese Regelung besteht. Nach mehrmaliger Meldung an den Bürgermeister,
wurde wieder nicht gehandelt, wie gehabt. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Muhn, machen Sie den Gehweg frei, für die Menschen, denen er gehört, und das Recht haben, und die Pflicht, ihn zu benutzen. § 25 Straßenverkehrsordnung.

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