Ist Bürgermeister Muhn noch gut für Bad König?

von Anke Dobler
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Bad König. Und schon wieder, kaum dass unsere erste Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gegen ihn läuft, sorgt Herr Muhn erneut für „Sprengstoff“. Denn er hat zwischenzeitlich erneut auf 2 weitere Presseanfragen von uns wieder mal nicht geantwortet.

Dass ein Berufspolitiker rechtlich verpflichtet ist – auf Fragen der 4. Gewalt im Staat – so wird die Presse umgangsprachlich auch bezeichnet – antworten muss, sollte ihm klar sein.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang vor allem, warum er auf unsere Fragen und nachgfragten Inhalte bis heute trotz Ablauf der gesetzten Frist (bei Presseanfragen werden immer Fristen bis zur Beantwortung gesetzt)  aber tatsächlich nicht geantwortet hat.

So wollten wir zum einen von ihm wissen, wie hoch sich die Kosten der neuen Webseite für die Stadt Bad König belaufen und ob es zu diesen getätigten Investitionen,  je nach Höhe der Ausgaben, zusätzlich staatliche Zuschüsse gab.

Außerdem konnten wir nach unseren kritischen Berichterstattungen und der Offenlegung seiner Mails an unsere Redaktion in den nachfolgenden 2 Wochen in unserer Anliegerstraße, in der wir arbeiten und wohnen vermehrt feststellen, dass diverse Mitarbeiter der Stadt (ungefähr auf Höhe des von uns bewohnten Gebäudes) Fotos gemacht hatten,  sowie die Breite der Straße akribisch ausgemessen wurde.

Da wir von Gerüchten gehört hatten, dass in der Stadt Bad König womöglich in Anliegerstraßen kostenpflichtige Parkplätze eingeführt werden sollen, nahmen wir dies zum Anlass, nachzufragen, ob für das Jahr 2022 für unsere Anliegerstraße Baumassnahmen geplant sind und wenn ja, welche Massnahmen durchgeführt werden. Und ob diese, falls solche Masnahmen geplant wären, bereits durch die STVV (Stadtverordneten-Versammlung) abgesegnet wären.

Wir erhielten darauf jedoch keinerlei weiterführende Informationen. Dieses Verhalten des Bad Königer Bürgermeisters ist mehr als intransparent. Was uns automatisch dann zu der Frage führt, was hier verborgen werden soll.

Da wir als Anlieger nunmehr fast 9 Jahre ortsansässig sind und sich bis heute das Rathaus bzw. der Bürgermeister nicht sonderlich großes Interese an unserer Anliegerstraße im Vorfeld gezeigt hatte, ist daher aufgrund der recht ungewöhnlichen Betriebsamkeit durch Mitarbeiter der Stadt Bad König natürlich dadurch  unser Interesse über die Hintergründe der vorgenommenen Messungen erst recht geweckt worden.

Zudem haben uns zeitgleich zahlreiche Leserbriefe von Bürgern dieser Stadt erreicht, die gleichfalls feststellen mussten, dass ihre Bürgeranfragen in anderen Angelegenheiten an das Rathaus bzw. an Axel Muhn auch deren Fragen unbeantwortet geblieben sind, ist sein Verhalten gegenüber Bürger- bzw. Presseanfragen nicht nur als völlig inakzeptabel und ignorant zu bezeichnen, sondern es mehrt sich hierbei auch der aufkommende Verdacht, dass er diesbezüglich inkompetent zu sein scheint.

Eine nicht weiter von uns benannte Oppositionspartei hat sich nach unseren Recherchen auch zu dem Themenkomplex unbeantworteter Anfragen an Herrn Muhn dazu in den sozialen Medien ( auf Facebook) entsprechend deutlich geäussert. Doch wer ist überhaupt noch in sozialen Medien als Leser unterwegs?

Bürgermeister Muhn jedenfalls erfüllt nach unseren eigenen Erfahrungen nur zum Teil die ihm übertragenen Aufgaben, die mit seinem Amt einher gehen. Und eine solche Verhaltenstruktur ist rechtlich und politisch  jedoch mit dem von ihm bei Amtsantritt geleisteten Eids dann so nicht miteinander vereinbar.

§ 47 HBG – Diensteid (§38 Beamtengesetz)

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe“.

(Hinweis: der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden).

Und diesen Amtseid erfüllen Sie, Herr Muhn, nicht, denn dieser bezieht sich eben gerade auch auf den Umgang mit Bürgern und ihren Fragen und Anliegen sowie auf Presseorgane und deren kritische Nachfragen.
Und es darf dann im Hintergrund der Vorfälle deshalb an dieser Stelle auch festgestellt werden, dass nicht etwa die Bürger aus Bad König für Sie da sein müssen, Herr Muhn, sondern Sie müssen in Ihrer Eigenschaft als Bürgermeister für die Bürger da sein!

Und wenn Sie damit nicht klarkommen, dann treten Sie doch besser zurück!

Hinweis: Mit dem Relaunch unserer Webseite Anfang März führen wir ein Umfragesystem sowie ein Leserbrief-Forum ein.

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1 Kommentar

petri April 10, 2022 - 6:36 pm

Da wir in dieser Straße, die genannt ist, vor etwa 2 Jahren
Bußgeldbescheide erhielten, wegen des Parkens auf dem Bürgersteig, habe auch ich im Nachhinein die Straße so genau wie möglich vermessen. Ich kam zu folgenden Ergebnissen. Die Gesamtbreite mit Gehwegen beträgt 8 m. Dieses Maß ermittelte ich in Höhe von Hausnummer 13. Davon gehen 3, 4 m der beiden Gehwege ab, der Linke von der Stadt kommend
ist 2 m breit, der Rechte 1,4 m. Beim Parken nach Vorschrift bleibt eine Fahrspur von 2,6 m frei, wenn man einen Pkw von 2 m zugrundelegt. Da das Reso Fahrzeug
2, 5 m breit ist, muss es nach“ Adam Riese“, bei einem vorgeschriebenem Sicherheitsabstand von 50 cm, massiv auf den Gehweg ausweichen. Diesen Sachstand,
teilte ich dem Ordnungsamt mit, mit der Bitte, einer Genehmigung, des Parkens auf dem rechten Gehweg, wegen der Sicherheit der Fußgänger auf dem 2 m Gehweg. Mit Spannung erwarte ich nun auf Antwort, da die Ordnungsbehörde hier ihren Ermessensspielraum, der hier anwendbar wäre, anwenden könnte.

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