Hinweise zum Rückschnitt – Wenn privates Grün auf Straßen und Gehwege überhängt

von Beate Maier

Überhängende Äste, Sträucher und Hecken sind ein Risiko für Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer). Aufgrund dieser Überwüchse entlang von Geh- und Radwegen müssen Fußgänger und Radfahrer an manchen Stellen sogar auf die Straße ausweichen.

In Straßen ohne Gehwege wird die Straßenbreite vermindert, so dass dort teilweise nur noch mit starker Behinderung des Verkehrs geparkt werden kann.

Zudem werden Verkehrszeichen und Straßenlaternen verdeckt. Stark bewachsene Straßenecken sind für Autofahrer schlecht einzusehen, so dass das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich ist.

Auch Hecken, die zwar im unteren Bereich bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, aber im oberen Bereich in die öffentliche Straßenfläche hineinragen, schränken die Gehweg- bzw. Straßenbreite ein und sind eine Verkehrsgefährdung.

Die Stadt Heppenheim bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

Die Gemeinde ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und wird in der Folge erforderlichenfalls die Grundstückseigentümer zum Rückschnitt auffordern. Sollte dieser nicht erfolgen, kann die Gemeinde aufgrund des Hessischen Straßengesetzes Überwüchse entfernen lassen und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Pflanzen entstehen können. Daher sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regen oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
  • Beachten Sie das Lichtraumprofil. Die Anpflanzungen sollten in der Regel bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/Gehwege ragen und an Straßen in der Regel nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
  • Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in Ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos, auch aus einigen Metern Entfernung, gesehen werden können.

Der anfallende Grünschnitt kann bei den Grünschnittsammelstellen des ZAKB kostenlos abgegeben werden. Nähere Informationen über die Sammelstellen und deren Öffnungszeiten finden Sie unter www.zakb.de.

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