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Hessen verlängert Corona Schutzverordnung

Anke Dobler von Anke Dobler
März 17, 2022
in Corona, Ueberregional
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Hessen verlängert Corona Schutzverordnung
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Mit Blick auf die diese Woche noch stattfindenden Änderungen des aktuellen Infektionsschutzgesetzes, bei dem nur noch ein sogenannter “Basisschutz” in der Verordnung verankert werden soll (das Gesetz läuft zum 19.03.22 aus) und nachdem diese Vorgehensweise der Ampel-Regierung bei den einzelnen Länderchefs auf wenig Gegenliebe gestossen ist, die weiteren Maßnahmen erst kurz vor Schluss im Bundestag zu beschliessen, hat der scheidende Ministerpräsident Bouffier für Hessen folgende weiterführende Maßnahmen dahingehend vorgesehen:

Auf Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfs des Bundes beabsichtigt Hessen folgende Regelungen in zwei Schritten:

Als sogenannte Übergangslösung bleiben die jetzt noch gültigen Maßnahmen vom 20.03.22 bis zum 02.04.22 bestehen.
Dies bezieht sich vor allem auf folgende Punkte:

  • Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben insoweit gültig.
  • Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
  • Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weiterreichende Schutzmassnahmen fällt ab dem 20.03.22 die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz weg.
Das bezieht sich in der Handhabung vor allem auf folgende Punkte:

  • Die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen.
  • Die Kapazitätsbeschränkungen für öffentliche Veranstaltungen und Diskotheken fallen weg.
  • Volksfeste und gleichartige Veranstaltungen bedürfen nicht mehr einer infektionsrechtlichen Erlaubnis.
  • Es ist keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

Vorläufig bestehen an Schulen aber bis auf Weiteres das Tragen einer Maske und die Hygienerichtlinien.

Nach dem 02.04.22 bleiben ausschließlich nach dem Willen des Bundes nur noch die sogenannten “Basisschutzmassnahmen” bestehen:

Daher gilt die Maskenpflicht ab dem 02.April 22 nur noch an folgenden Einrichtungen:

  • in Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei Pflegediensten
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

Die Testpflicht gilt ab dem 02. April 22 nur noch an:

  • in Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Schulen

Alle weiteren, die persönliche Freiheit einschränkenden Maßnahmen entfallen. Nur noch an sogenannten Hotspots sollen noch weitere Schutzmaßnahmen –  je nach Lage –  möglich sein. Dazu bedarf es einem jeweiligen Beschluss des Landtags (in den jeweils davon betroffenen Bundesländern).

Hotspotregelungen (derzeitiger Gesetzentwurf):

Was ist ein Hotspot:

Ausbreitung einer gefährlicheren Virusvariante in einer Gebietskörperschaft oder drohende coronabedingte Überlastung der Krankenhauskapazitäten in einer Gebietskörperschaft. Nähere Angaben, was das konkret bedeutet, enthält der Gesetzentwurf nicht.

Zusätzliche Massnahmen werden ermöglicht:

  • weitergehende Maskenpflicht, Beschränkungen der Zugangsregelung (3G, 2G, 2Gplus) bei Publikumsverkehr, Abstands- und Hygienekonzepte.

Der Bundestag hat am Mittwoch bereits über die neuen Regelungen zum Bundesinfektionsschutzgesetz beraten. Am Freitag (18.03.22) soll der Bundestag abstimmen und noch am Freitag soll auch der Bundesrat sich damit befassen.

Erst danach können die einzlenen Landesregierungen in einer jeweiligen Kabinettssitzung darüber beraten.

Tags: BasisschutzmassnahmenBundesinfektionsschutzgesetzBundestagCorona MassnahmenCorona-RegelungenHotspotregelungen
Anke Dobler

Anke Dobler

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