Herr Muhn: Time to Say Goodbye

von Anke Dobler

Bad König. Wir haben gestern (02.02.22) bereits darüber berichtet, wie Herr Eger von der Kurgesellschaft Bad König GmbH unsere Bildrechte bei einem unserer Lichtbildwerke dreist für seine eigenen Werbeanzeigen nutzte, ohne mit uns als Eigentümer eine entsprechende Nutzungslizenz vereinbart zu haben.

Was hat Axel Muhn als Bürgermeister mit unserem Fall zu tun?

Wenn die Werbeanzeigen der Kurgesellschaft Bad König GmbH nicht in den Bad Königer Stadtnachrichten abgedruckt worden wären –  gar nichts.

Es wurden jedoch beginnend mit Printausgabe Nr. 38 bis Nr. 48 nachweislich 11 Mal widerrechtlich unser Lichtbildwerk für Werbezwecke der Kurgesellschaft genutzt. Und damit gerät Bürgermeister Muhn in seiner Eigenschaft als Derjenige, der im Impressum der Stadtnachrichten als verantwortlicher Redakteur für den amtlichen Teil aufgeführt wird, damit automatisch in den Fokus der für uns äußerst unerfreulichen juristischen Angelegenheit.

Desweiteren ist Bürgermeister Muhn nach unserer Einschätzung ebenfalls mittelbar oder unmittelbar in diese Angelegenheit verwickelt, da er in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Bad König, die 98-prozentige Gesellschafterin der Kurgesellschaft Bad König ist, hier zumindest Aufsichtpflichten hat, denen er nach unserer Faktenlage diesbezüglich bis heute nicht nachkam.

So hat er knapp 2 Monate, nachdem wir ihn als Geschädigte schriftlich von den Urheberrechtsverletzungen informierten und eine Stellungnahme diesbezüglich von ihm anforderten, bis heute über die Sach- und Rechtslage geschwiegen.

Warum?

Ergo kann für uns als Geschädigte dies nur einen Rückschluss bedeuten, er kommt in keiner Weise seinen Sorgfalts-und Amtspflichten eben nicht nach. Sein Schweigen zu den ihm hinlänglich bekannten Urheberrechtsverletzungen beinhaltet nach unseren Einschätzungen daher auch ausreichend politischen „Sprengstoff“.

Denn wenn ein Bürgermeister sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen nötigen Sorgfaltspflichten in seiner Funktion als Aufsichtspflichtiger der Bad Königer Stadtnachrichten hält und er darüber hinaus bis heute 2 Monate später immer noch schweigt, anstatt offenzulegen, gibt er selbst damit von sich in seiner Funktion als Bürgermeister dieser Stadt kein rühmliches Bild ab. Denn gerade im Urheberrecht stellt jedoch die Rechtssprechung strenge Anforderungen an das Maß der Sorgfaltspflicht.

Da er  aber auch in anderen Fällen darüber hinaus z.B. bei unseren Presseanfragen zu Sachthemen ebenfalls diese nicht beantwortet, haben wir uns daher veranlasst gesehen, die Kommunalaufsicht einzuschalten, um endlich für Transparenz zu sorgen.

Folgende Punkte beinhaltet unsere Beschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Muhn bei der Kommunalaufsicht mit der Bitte um Überprüfung:

  • Urheberrechtsverletzungen nach § 97 bzw. 106 UrhG durch Druck und Verbreitung unseres Lichtbildwerks in den Bad Königer Stadtnachrichten
  • Verstoß gegen das hessische Pressegesetz
  • mutmaßlicher Amtsmissbrauch, da keine Stellungnahme und Offenlegung

sowie weitere hier nicht weiter aufgeführte Punkte.

Da wir noch viele Presse-Anfragen an Herr Muhn haben wie z.B. was den Fortgang des neuen Gewerbegebiets betrifft und warum so wenig seitens der Stadt für die Jugend (z.b. Thema Bike- oder Rollerskatebahn) getan wird. Es wird sich zeigen, ob er uns gegenüber erneut keine Antworten liefern wird.

Zum Glück findet nächstes Jahr wieder eine Bürgermeisterwahl in Bad König statt und aus sicheren Quellen wissen wir bereits, dass 2 Gegenkandidaten sich für das Amt des Bürgermeisters in Bad König bewerben werden.

Denn wenn ein Bürgermeister die ihm übertragenen amtlichen Aufgaben nicht nachkommt oder er womöglich bei Ausübung damit überfordert ist, ist es dann an der Zeit

Time to Say Goodbye

zu sagen. Und wenn Sie, Herr Muhn, gerade dabei sind, nehmen Sie Herrn Eger auch gleich mit….

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