Geldauflage beendet Berufungsprozess gegen Ex-Landrat Kübler

von Anke Dobler

Geldauflage beendet Berufungsprozess gegen Ex-Landrat Kübler

Keine exakte Aufarbeitung der Hintergründe – keine Verurteilung – das war absehbar

Für Prozessbeobachter, die bereits letzten Donnerstag (13.01.22) die Verhandlung im Berufungsprozess gegen den Ex-Landrat Kübler verfolgt haben, ist die jetzige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro Geldauflage bereits absehbar gewesen. Der 71jährige Kübler akezptierte diese, die an einen gemeinnützigen Verein im Odenwaldkreis gezahlt werden soll.

Bereits zu Beginn des Berufungsprozesses sah Richter Happel in dem Tatvorwurf keine „Untreue, sondern lediglich ein Fehlverhalten“.

Kübler war in erster Instanz noch zu 7 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro wegen Untreue verurteilt worden (Amtsgericht Michelstadt).

Durch das damalige Einschreiten des damaligen Landrats wurde ein Auftrag des Odenwaldkreises nicht an den Gewinner einer Ausschreibung vergeben, sondern sein Nachbar und Wahlkampfhelfer, Johannes Kessel von der Firma Lebensform, der eigentlich gar nicht am Ausschreibeverfahren hätte teilnehmen dürfen, da dessen Unterlagen nicht vollständig waren, wurde trotzdem dieser Auftrag durch Ex-Landrat Kübler telefonisch zugesagt. Obwohl Ex-Landrat Kübler mit der Vergabepraxis nichts zu tun hatte. Sondern dies die OREG (Tochterfirma des Kreises) zu entscheiden gehabt hätte.

Als Prozessbeobachter waren viele jetzt von der Einstellung des Verfahrens zutiefst enttäuscht, da im Gegensatz zum ersten Prozess bereits zu Beginn durch den Vorsitzenden Richter Happel und dessen Erklärung klar wurde, dass hier womöglich bereits frühzeitig ein Ende des Prozesses mit einer Geldauflage herbeigeführt werden soll.

Unser Fazit

Dieser „Schauprozess“ und der offensichtliche Unwille, hier seitens des Gerichts erneut die Hintergründe gründlich aufzudecken und diesen Prozess nach so kurzer Zeit mit einer Geldauflage für beendet zu erklären, hinterläßt bei vielen Bürgern und Unternehmern einen „schlechten Nachgeschmack“.

Denn ehemalige Kommunalpolitiker wie Herr Kübler sollten politisch prinzipiell doch „saubere Geschäfte abwickeln“ und nicht nach „Gutsherrenart“ eine freihändige Vergabepraxis ohne Transparenz und ohne moralischen Anstand für ihren Auftraggeber – den Staat – ausführen.

Dieser Gerichtsdeal ist letztendlich nur der Schlusspunkt einer juristischen Farce und reiht sich nahtlos an die vorherigen Ereignisse in dieser Sache ein.

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