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Gehweg an den Seen
Nicht nur der zweifelhafte“ Fußgänger-Schutzstreifen“ versetzt den Leser in Erstaunen, sondern auch die Erkenntnis, dass unser Bürgermeister Muhn,nicht mehr weiß, was er angeordnet hat.
Will er etwa das Falschparken mit diesem Verkehrszeichen in diesem Bericht legalisieren, um nicht kontrollieren zu müssen, oder ist es Unkenntnis. Das an der Straße an den Seen aufgestellte Parkerlaubnisschild, hat die Bezeichnung VZ 315 -65, was bedeutet,dass das Fahrzeug mit vier Rädern auf dem Gehweg zu stehen hat.
Auch dürfen keine Busse hier parken, sondern hier ist das Parken bis 2,8 Tonnen erlaubt. Da dieser Zustand sich seit der Änderung nicht gebessert hat, scheint es Wille zu sein, keine Geschäftsschädigung der Restaurants.
Leserbrief von Hans Peter Ries