Gehört die Therme Bad König endlich privatisiert?

von Anke Dobler

Gehört die Therme Bad König endlich privatisiert?

Der gestrige Bericht (15.02.22) über die wirtschaftliche Lage der Heil- und Kurbäder in Hessen und ihre massiven und zum Teil bereits existenzbedrohenden wirtschaftlichen Einbußen in den Jahren 20 und 21 bei Übernachtungen lassen für das Jahr 22 nur das Schlimmste befürchten.

So geht aus dem Bericht des Hessischen Heilbäderverband e.V. hervor, dass noch ein weiteres so katastrophales Jahr wie 21 zwangsläufig aufgrund finanzieller Einbußen dann im worst case auch zu Bäderschließungen der Thermen und Kurbäder führen wird.

Wie im Bericht ausgeführt verzeichnete die Therme Bad König nur bei den realen Übernachtungszahlen von 14906 in 21 gegenüber 33299 in 18 Einbußen von mehr als 50%. Dass dies die finanzielle Lage der Therme Bad König mit Sicherheit nicht verbessert hat, sollte daher nachvollziehbar sein.

Da die Gesellschafter-Anteile der Therme mit 98 Prozent bei der Stadt Bad König liegen, die selbst bekanntermaßen unter dem Rettungsschirm von Wiesbaden liegt, muss an dieser Stelle nüchtern betrachtet die Frage nach einer Privatisierung der Therme gegenüber einer möglichen Schließung (sofern die Entwicklung der Heilbäder und Thermen auch in 22/23 weiter voranschreitet) doch dann durch den verantwortlichen Bürgermeister Axel Muhn eigentlich in Betracht gezogen werden.

Zumal auch das jetzige Angebot der Therme für Besucher doch zu altbacken und zu starr-  nur konzentriert auf eine bestimmte Besucherklientel – ausgerichtet ist. Nur mit neuem Pächter des Cafes und neuen Wandgemälden wird das Angebot nicht unbedingt auch attraktiver.

Hier wäre eine grundlegende Änderung der Angebote nur der erste Schritt. Eine Privatisierung hätte darüber hinaus auch noch weitere Vorteile. Da dann die Gesellschaftsanteile der Therme nicht mehr in städtischer Hand lägen. Und so der Weg für grundlegende Restrukturierungen der Therme ermöglichen würde.Nach dem Fazit des Heilbäderverband e.V. sind die Vorzeichen für das Überleben der Thermen in Hessen auch im Jahr 22 schlecht.

Wenn aber der Staat bzw. eine Stadt die meisten Gesellschafteranteile an einer Therme hält und womöglich nur dadurch wirtschaftlich die Therme künstlich am Leben gehalten wird, sollte es erlaubt sein nachzufragen, ob hier nicht ein Festhalten an der Beteiligung der Stadt ihr selbst dadurch womöglich nicht auch ein wirtschaftlicher Gau droht.

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Und angesichts der inflationär angestiegenen Wasser-, Abwasser sowie Gas-, Heizöl und Strompreise ist so ein Unternehmen wie die städtische Therme in Bad König mit weiteren wirtschaftlich schwer voraus zu planenden Schwierigkeiten behaftet.

Man benötigt also als Bürger dieser Stadt kein Wirtschaftsstudium, um nachzuvollziehen, dass die sinkende Einnahmesituation, sicherlich auch hervorgerufen durch die Corona-Schutzmassnahmen bei sinkenden Besucherzahlen unterm dem Strich auch für das Wirtschaftsjahr 22 für die Therme Bad König nichts gutes bedeuten dürfte.

Auch der jetzige Geschäftsführer der Kurgesellschaft Bad König als Betreiber der Therme, Werner Eger, hat durch die von ihm zuvor zugegebenen Urheberrechtsverletzungen bezüglich eines unserer Lichtbildwerke aktuell ein zivil- und strafrechtliches Verfahren gegen sich  bzw. gegen die Kurgesellschaft laufen. Und damit steht die Kurgesellschaft Bad König GmbH weiteren zukünftigen Forderungen gegenüber.

Was die Frage nach einer Privatisierung der Therme an für sich betrifft, forderte die ZBK Partei im Jahr 2011/12 auf ihrer eigenen Webseite, dass in die Geschäftsführung der Kurgesellschaft Bad König GmbH „privater Sachverstand“ Einzug halten sollte.

Zitat aus dem Archiv der Partei ZBK :

…..die Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2011 mit 24 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme dem Antrag der ZBK-Fraktion vom 10. Mai 2011 zugestimmt und den Magistrat aufgefordert hat, Möglichkeiten zur Einbeziehung privaten Sachverstands in die Betriebsführung der Kur-GmbH zu prüfen und zu diesem Zweck mindestens drei Angebote renommierter Bäder- und Thermenbetreiber einzuholen.

Was im Umkehrschluss einer Forderung nach Privatisierung doch recht nahe kommt, ohne diese direkt anzusprechen.

Es sollte angesichts leerer öffentlicher Kassen, stetig sinkender Gewerbeeinahmen der Stadt und bei immer noch mangelndem Forderungsmanagement der Stadt Bad König und in Anbetracht sinkender Einnahmen der Kurgesellschaft Bad König GmbH, auch durch 2 Corona Jahre keine unmögliche Forderung mehr sein,  eine Privatsierung der Bad Königer Therme jetzt nochmals auf den Prüfstand zu stellen.

Die Frage nach der Tragfähigkeit eines Unternehmens muss sich jeder Existenzgründer ins spe zuvor stellen, bevor er/sie sich selbständig macht. Warum sollte aus den oben genannten Gründen nicht auch nochmal die Frage nach einer Privatisierung der Therme in den Raum gestellt werden.

Hier liegt der „Spielball“ auch bei den Personen, die mit im Verwaltungsrat der Kurgesellschaft Bad König sitzen. Dazu gehören allen voran Bürgermeister Axel Muhn als Vorstand sowie Landrat Matiaske (1-prozentiger Gesellschafter der Kurgesellschaft).

Und wenn eine Stadt und ihr Bürgermeister sich hauptsächlich nur durch die Existenz der Bad Königer Therme scheinbar repräsentiert fühlt und weitere unschöne Aspekte im Stadtbild wie z.B.  der vorhandene unschöne Wildwuchs im Stadtpark Bad König sowie absolut mangelnde Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche dagegen stehen, könnte man das Festhalten der städtischen Beteiligung an der Therme fast als fanatisch bezeichnen.

Alleine aus wirtschaftlichen Aspekten heraus macht es nach unserer Einschätzung eher weniger Sinn.

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