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EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verstößt offensichtlich gegen Gesetze

Joschua Dobler von Joschua Dobler
Mai 19, 2022
in Odenwald-Plus, Verbrauchertipps
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EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verstößt offensichtlich gegen Gesetze

EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verstößt offensichtlich gegen Gesetze

Inkassounternehmen werden zumeist von Unternehmen damit beauftragt, Gelder aus Vollstreckungstiteln bei Schuldnern einzutreiben. Sie sind gesetzlich jedoch dazu verpflichtet, die Gesetzeslage strikt einzuhalten. So dürfen gesetzlich geschützte unpfändbare Beträge (siehe Pfändungstabellen) nicht eingetrieben werden.

Desweiteren dürfen sie nur auf der Rechtsgrundlage von aktiven Vollstreckungstiteln, die noch nicht abgelaufen sind, auch versuchen, den geschuldeten Betrag beim Schuldner einzutreiben.

Wir wurden von einem Betroffenen darüber informiert, dass in mindestens einem Fall das Inkasounternehmen EOS Inkasso sich hierbei eben nicht an die Rechtslage gehalten hat. So erhielt der Betroffene in seinem vorliegenden Fall durch EOS Inkasso einen Vergleichsvorschlag auf eine geschuldete Summe, der sich auf einen Vollstreckungstitel mit fehlerhafter Zustellung bezog.

Wie verhält es sich mit fehlerhaften Zustellungen von Vollstreckungstiteln?

Wie allgemein bekannt, dürfen nur einwandfreie richtig zugestellte Vollstreckungstitel vollstreckt werden. Vollstreckunsbescheide und Urteile dürfen nur erlassen werden und rechtsgültig sein, wenn der jenige an der Adresse gemeldet und auch seinen Wohnsitz dort hat. Wie allgemein bekannt, passiert es sehr häufig, dass Vollstreckungsbescheide und Urteile an alte Wohnadressen oder gar falsche Wohnadressen zugestellt werden.

Im oben besagten Fall verhielt es sich jedoch anders. Das besagte Inkassounternehmen fordert trotz fehlerhafter Zustellung des Vollstreckunsgtitel nach wie vor Geld von dem Betroffenen ohne eigentliche Rechtsgrundlage, da der Titel seitens des Inkasounternehmens gar nicht rechtmäßig erworben worden ist – und genau eine solche Vorgehensweise ist illegal und nach dem Gesetz verboten.

Auffällig ist bei dem Vorgehen der EOS Inkasso, dass dies sehr oft bei Forderungen der Deutschen Telekom oder der aus der Insolvenzmaße gekauften Titel der Pleite gegangennen Quelle GmbH passiert ist.

Was können Betroffene dagegen unternehmen?

1. Betroffene sollten das Inkassounternehmen darüber informieren und sofortige Einstellung der Forderung beantragen sowie eine Datenlöschung der Daten.

2. Betroffene können selbstverständlich beim zuständigen Aufsichtsgericht eine Beschwerde gegen das Inkassounternehmen einreichen, dies hilft in sehr vielen Fällen. Die Inkassounternehmen verzichten, nachdem sie von dem Aufsichtsgericht um eine Stellungnahme gebeten werden dann oft auf die Forderung.

3. Es kann eine Strafanzeige sowie Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Betruges eingereicht werden, auch wenn in vielen Fällen bei der Anzeige womöglich nichts heraus kommt (mangels öffentlichem Interesse). Trotzdem berichten Betroffene davon, dass dann auch oft die Forderung eingestellt wird.

4. Betroffene steht es zudem frei, auch einen Rechtsanwalt mit dem Fall bis zur gerichtlichen Klärung zu beauftragen.

5. Man kann sich an die Presse wenden. Was Inkassounternehmen noch mehr fürchten als die Staatsanwaltschaft oder das Aufsichtsgericht ist die Presse. Inkassounternehmen wollen meist nicht, dass ihr Unternehmen und ihre Geschäftspraktiken öffentlich werden, da dies ihr Geschäftsmodell massiv gefährdet.

Sollten auch Sie Ärger mit EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH oder anderen Inkassounternehmen haben, so schildern Sie uns Ihren Fall.  Wir werden der Sache auf den Grund gehen und darüber entsprechend berichten.

Gerade im Bereich der Inkassounternehmen gibt es unseriöse Unternehmen, die sich deutlich gegenüber den seriösen Unternehmen ihrer Branche unterscheiden. Schwarze Schafe haben aber nichts auf diesem sensiblen Markt zu suchen.

Tags: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbHGesetzeInkassounternehmenRatgeber
Joschua Dobler

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