Inhalt Übersicht
Gerne weisen wir hiermit die Einwohnerinnen und Einwohner der Jahrgänge 1959-1964, die noch einen
Papierführerschein besitzen, auf die bevorstehende Umtauschfrist ihres Führerscheins bis 19.01.2023 hin.
Aufgrund des hohen Aufkommens kann es von der Antragstellung bis zur Auslieferung des neuen EUKartenführerscheins
aktuell zu Wartezeiten von bis zu drei Monaten kommen.
Bitte vereinbaren Sie daher für den Umtausch unbedingt vorab einen Termin bei Tatjana Gruneberg unter
Tel. 06272 / 923 110 oder tatjana.gruneberg@hirschhorn.de. Sollten Sie uns während der Sprechzeiten
nicht erreichen, so befinden wir uns in einem Kundengespräch und rufen zurück, sobald uns das möglich
ist.
Fristen für den Umtausch
Bis 2033 muss jede Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EUKartenführerschein
umgetauscht werden.
Papierführerscheine (grau oder rosa)
Für die Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der
Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers maßgeblich. Hierfür ist folgende Tabelle zu beachten:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Kartenführerscheine
Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr der
Fahrerlaubnis zu beachten. Hierfür gilt folgende Tabelle:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2001 19.01.2032
2012–18.01.2013 19.01.2033
Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine beträgt ab Ausstellungsdatum 15 Jahre!
Gebühren
- Führerscheinumtausch 25,30 €
- Verwaltungsgebühren 8 €
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto