Einmalzahlungen für Transferleistungsempfänger auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat gestern die bereits in der Ampel-Koalition vereinbarten Beschlüsse als Teil des Energieentlastungspaket für Bürger aufgrund stark gestiegener Energie-, Lebenshaltungs-, und Benzinpreise im Bundeskabinett mit einer Änderung der Formulierungshilfe auf den Weg gebracht. Um diese Gesetzesänderungen im Bundestag und Bundesrat beschliessen zu können, bedurfte es dabei bei den beschlossenen Einmalzahlungen und Sonderzahlungen für die Leistungsempfänger von Transferleistungen (Hartz-IV bzw. Alg-I/ALG-II) einer Änderung der Formulierungshilfe.
Durch diese Änderungen kann nun der bereits beschlossene Sofortzuschlag für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) verabschiedet werden.
Zitat von Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Die Auswirkungen der Pandemie und die steigenden Lebenshaltungskosten treffen die Menschen besonders hart, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wir erhöhen deshalb die Einmalzahlungen für alle, die Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen beziehen, auf 200 Euro, um die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Außerdem ermöglichen wir den Menschen aus der Ukraine, die bei uns Zuflucht gefunden haben, einen frühzeitigen Wechsel in das SGB II oder SGB XII. Sie erhalten damit umfassende Hilfen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration aus einer Hand bei den Jobcentern. Die Regelung tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft.
Voraussichtlicher Auszahlungstermin 01.Juli 22
Mit der Änderung der Formilierungshilfe setzt die Regierung den im Bundeskabinett im März vereinbarten Beschluss für die Einmalzahlungen u.a. für Hartz-IV-Empfänger um. Ausserdem ermöglicht es durch den so genannten Rechtskreiswechsel bezüglich der hilfebedürftigen Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das SGB II oder SGB XII zu überführen. Sowie die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Länder zu regeln.
Die bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Einmalzahlung, die im Juli 2022 geleistet werden soll wird von 100 Euro auf 200 Euro erhöht. Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG-I) haben, werden ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten.
In diesem Zusammenhang werden auch Kinder, die, wie aus der Ukraine geflohene Kinder, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz haben, einen Kindergeldanspruch und damit auch einen Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus erhalten.
Gegenstand des Beschlusses ist auch, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Unterbringung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine und den damit verbundenen Mehraufwendungen finanziell mit rund 2 Mrd. Euro unterstützt.