Durchführung der Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde

von Michael Dobler

Durchführung der Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde

Die nächste Fischerprüfung im Kreis Bergstraße findet am Mittwoch 29. Juni um 14:30 Uhr in der Schlossberghalle in Heppenheim, OT Unter-Hambach, Im Schalbert 5, statt.

Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
2. Nachweis über die bezahlte Prüfungsgebühr
3. Führungszeugnis (entfällt bei Personen unter 14 Jahren)
4. Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (bei Personen unter 18 Jahren)

Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 €, das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit den vollständigen Unterlagen muss spätestens am 1. Juni bei der Fischereibehörde vorliegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge für
die Prüfung nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt auch, wenn die Unterlagen unvollständig sind.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Teilnehmerzahl am Prüfungstermin aufgrund der Coronapandemie möglicherweise begrenzt ist.

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