Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In Heppenheim werden deshalb insgesamt 18 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bensheim und Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Jede und jeder deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren kann sich bewerben. Auf die Vorschlagsliste der Stadt Heppenheim können die Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in Heppenheim haben. Von vorneherein ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder solche, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ferner alle, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat im Gange ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bewerben sich bitte bis zum 03.03.2023 bei der Stadt Heppenheim, Fachbereich Zentrale Dienste, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 13-1295 oder 06252 13-1113, E-Mail: info@stadt.heppenheim.de. Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ heruntergeladen werden.