Denkmalschutz im Einklang mit erneuerbaren Energien

von Beate Maier

Neue Richtlinie in Hessen ermöglicht mehr Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Bensheim. Eine Photovoltaik-Anlage auf ensemble- oder denkmalgeschützten Gebäuden war in der Vergangenheit ein eher schwieriges Thema. Nun stellt eine neue Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen klar, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Eine Nichtgenehmigung kommt lediglich bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals in Frage. Doch auch dann müssen die Behörden alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden. Die Richtlinie fördert also den praktischen Ansatz, wie die Anlagen auf diesen speziellen und erhaltenswerten Gebäuden eingebunden werden können. Grundsätzlich sollen sie unter ästhetischen Gesichtspunkten gebaut werden. Jede Solaranlage bedarf weiterhin einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die untere Denkmalbehörde des Kreis Bergstraße.

Umwelt- und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung und Steffen Giegerich, Energieberater der Stadt Bensheim, begrüßen die neuen Bestimmungen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Denn „damit begegnen sich Klimaschutz und Denkmalschutz auf Augenhöhe. So leisten auch Kulturdenkmäler einen Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Energiewende mit dem Ziel, den Energiebedarf in Deutschland mittel- bis langfristig vor allem durch den schnellen Ausbau klimafreundlicher erneuerbarer Energien zu decken“, betont Nicole Rauber-Jung und Steffen Giegerich fährt fort: „Die neue Richtlinie zeigt, dass Photovoltaikanlagen nicht mehr als Beeinträchtigung auf denkmalgeschützten Gebäuden empfunden werden. Dies ist sicherlich der Entwicklung der letzten Jahre zu verdanken, in denen Photovoltaikanlagen auf Dächern in großer Zahl errichtet worden sind, so dass die Anlagen heute glücklicherweise zum gewohnten Erscheinungsbild gehören. In ihrer Anfangszeit wurden PV-Anlagen noch als exotische Fremdkörper wahrgenommen, die per se und vor allem auf einem Kulturdenkmal als unpassend empfunden wurden. Dies hat sich mittlerweile geändert, was auch die neue Richtlinie beweist.“

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