Dauerhafte Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An den Seen“
Sicherlich ist es unseren aufmerksamen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aufgefallen, dass in der Straße „An den Seen“ fleißig gearbeitet wurde.
Hier wurde mittlerweile ein Fußgänger-Schutzstreifen markiert und die Beschilderung ist geändert worden.
Mit Aufstellung der Beschilderung ist nun dauerhaft die Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Schwimmbadstraße angeordnet. Diese ist vielen Bürgern bereits von verschiedenen Veranstaltungen im Kurpark bekannt.
Auf der rechten Fahrbahnseite ist durch das Verkehrszeichen 315 Parken auf dem Seitenstreifen vorgeschrieben. Das Parken muss in der abgebildeten Art und Weise erfolgen, um die Fahrbahn frei zu halten (Parkverstöße werden mit mind. 55.- € geahndet).
Der markierte Fußgänger-Schutzstreifen ist ca. 1,40 m breit und soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Den Fahrzeugführern ist das Überfahren der Fahrbahnbegrenzung nicht gestattet.
Zusätzlich finden Sie Hinweistafeln Bitte Fussweg an den Seen benutzen an den Zugängen der befestigten Wege zu den beiden Seen im Kurpark.
Nur Radfahrern ist das Befahren der Straße An den Seen in beide Richtungen erlaubt, worauf durch die Beschilderung auch hingewiesen wird.
Nach der Bahnunterführung wurde ein Schild angebracht, um auf die Zufahrt über die Werkstraße hinzuweisen. Diese Schilder sind ebenfalls an der Einmündung Werkstraße/An den Seen aufgestellt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer/innen um Beachtung und besondere Rücksicht gegenüber den Fußgängern/Radfahrern und die Anlieger um Verständnis für die neue Verkehrsführung.
Muhn,
Bürgermeister
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