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Wie die Verschuldung Angehöriger durch Übernahme der Bestattungskosten vermieden werden kann
Das Sterben gehört für uns Menschen zum Leben dazu. Dass aus diesem aber immer häufiger für nahe Angehörige gehörige Probleme erwachsen können, wenn der/die Verstorbene nicht zu Lebzeiten entsprechend vorgesort hat, ist immer häufiger traurige Realität.
Wer muss die Beerdigungskosten tragen?
Sofern der/die Verstorbene keine eigenen Entscheidungen dazu getroffen hat und auch keine Sterbeversicherung bei Eintritt des Todesfalles zuvor abgeschlossen war, die die Bestattungskosten der Höhe nach übernimmt, müssen prinzipiell die Erben (nahe Verwandte in direkter Linie der Reihe nach also Ehegatten, Kinder, Geschwister, Eltern, Enkel) für die Bestattungskosten aufkommen.
Auch Erbausschlagungen nützen hier nicht viel, da dann im Zweifelsfall der Staat per Amtswegen die evtl. vorgestreckten Kosten bei den direkten Verwandten eintreibt.
Bei den Bestattungskosten gibt es eine Vielzahl von Nebenkosten, die eine Bestattung ganz schnell auf mehrere Tausend Euro anwachsen läßt. Sei es die unterschiedlichen Qulitäten bei Sarg und Ausstattung bis hin zu einer evtl. ausgerichteten Trauerfeier mit Redner oder Pfarrer bis hin zu den Grabstättenkosten, Grabpflege etc.
Um sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen, bedarf es aber eines sehr reflektierten Blicks auf die jeweilige persönliche Situation der Lebenden. Man geht als Verwandter ja immer davon aus, dass Verstorbene zuvor selbst Verfügungen getroffen haben, wie ihr lezter Gang ausgestaltet werden soll.
Verschiedene Bestattungsmodelle
Hierbei sind vielfältige andere alternative Bestattungsmöglichkeiten grundsätzlich gegenüber der konservativen Beerdigung im Erdgrab mit Grabstättenerwerb und anschließender 20jähriger Grabpflege möglich. Sie unterscheiden sich bezüglich der Höhe der Bestattungskosten dabei untereinander auch erheblich.
So gibt es bundsweit agierende Anbieter, die z.B. eine anonyme Feuerbestattung (keine Namensplakette des Verstorbenen) von 999 Euro inklusive Kifernholssarg und Urne als kostengünstigstes Angebot in ihrem Portfolio ihr eigen nennen.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglickeit einer Seebestattung oder Urnenbestattungen in für Bestattungen erlaubten Wäldern oder aber die konservative Möglichkeit eines Erdgrabes.
Sofern Angehörige mit dem Verstorbenen zu Lebzeiten noch Kontakt hielten, können diese auch ohne Bestattungswünsche ein würdiges Begräbnis ausrichten. Wenn es aber in Familien schon zu Lebzeiten des/der Verstorbenen jahrelang kaum oder gar keinen Kontakt gab, ist die Situation für Angehörige um so schwieriger.
Es ist auch, wenn dies respektlos klingen mag – auch hier wie auch zu Lebzeiten eine Frage des Geldbeutels, für welche Bestattungsform sich die Angehörigen in einem solchen Falle entscheiden. Es ist auch landläufig ein großer Irttum anzunehmen, eine Bestattung von Amts wegen sei immer die kostengünstigste Bestattungsart. Da hier dann Mitarbeiter der Friedhofsverwaltungen darüber entscheiden, welche Bestattungsart mit den dafür entstehenden Fortfolgekosten vorgenommen wird. Nicht immer ist also die Bestattung von Amtswegen unter dem Aspekt der Kosten empfehlenswert.
Ein Blick in Vergeleichsportale fördert hier eine fast unüberschaubare Anzahl an Sucheregebnissen zu Tage. Mag dem einen oder anderen dies seitens der Hintebliebenen für pietätlos erscheinen, bei Beerdigungen auch die Kostenfrage nicht außer Acht zu lassen. Manchmal gibt es aber für sie gar keine andere Möglichkeit, um Kosten ein zu sparen.
So ist es in de heutigen Zeit ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum direkte leibliche Kinder eine Bestattung ihrer leiblichen Eltern übernehmen müssen, selbst wenn die Familienverhältnisse zu Lebzeiten bereits völlig zerrüttet waren.
So gibt es doch immer wieder Fälle, bei denen Kinder mit den leiblichen Vätern oder Müttern niemals zusammengelebt haben und diese selbst zu Lebzeiten keinerlei Kontakte zu ihren Kindern pflegten.
Und trotzdem erwartet der Gesetzgeber durch das Bestattungsgesetz, dass diese Kinder für die Kosten der Bestattungen aufkommen müssen. Eine gesetzliche Regelung, die dringend einer Neuregelung bedarf und an die heutigen Lebensumstände angepasst werden muss.
Unser Tipp
Jeder sollte zur Vermeidung von Verschuldung naher Angehöriger beim zukünftigen eigenen Begräbnis bereits zu Lebzeiten Wünsche für die Bestattung verfassen und im Zweifel Geld hierfür anlegen oder eine der günstigen Sterbeversicherungen abschließen.