Das ändert sich im Oktober für Verbraucher und Unternehmer

von Anke Dobler

Viele Reglungen und Gesetze treten ab Oktober in Kraft. Ob sich dies tatsächlich auch um die weit umstrittene Gasumlage bezieht, ist noch nicht ganz geklärt.

Hier die Änderungen im Überblick:

Gasumlage

Die Gasumlage mit einer Erhöhung von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher (Bürger und Unternehmen) war für den Zweck der Unterstützung der in finanzielle Not geratenen Gasimporteure wie z.B. Uniper als Instrument von der Regierung geplant. Durch die Verstaatlichung von Uniper ist es zumindest auch verfassungsrechtlich strittig, ob der Staat, der zum Haupteigentümer (durch Steuergeld finanziert) wurde, dann noch ein Gesetz erlassen darf, um sich somit weitere finanzielle Unterstützung durch die Gasverbraucher anhand einer zusätzlichen Umlage zu sichern.

Aber nicht nur diese Frage ist nicht geklärt. Sondern Koalitionspolitiker hatten angekündigt, dass letztendlich die Gasumlage doch nicht in dieser Form kommen soll.

Eine endgültige Entscheidung wird für Ende dieser Woche angekündigt.

Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

Um vor den explodierenden Gaspreisen zu schützen, wurde die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19% auf 7% ab 01.10.22 herabgesenkt. Im Bundestag ist die Abstimmung dazu am Freitag, 30.09.22.

Heizungsüberprüfung

Um Energie einzusparen, sind Gebäudeeigentümer künftig dazu verpflichtet, ihre Gasheizungen überprüfen zu lassen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro

Der Mindestlohn wird ab 01.10.22 auf 12 Euro angehoben. Dies ist eine deutliche Steigerung von 10,45 zu 12 Euro. Anhand der galoppierenden Inflation sollte die Politik hier ebenfalls nochmals über eine weitere Erhöhung nachdenken.

Minijobber

Auch Minijobber, für die keine Steuern und Abgaben fällig sind,  dürfen durch die Erhöhung des Mindestlohns mehr verdienen, da die Entgeltgrenze angehoben wurde. Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro.

Neue Corona-Regeln ab Oktober

Bundesweit vorgeschrieben sind die FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Artzpraxen. Auch im Fernverkehr gilt dies für Erwachsene, Kinder dürfen eine einfache OP-Maske tragen. In Kliniken und Pflegeheimen muss zum Betreten ein negativer Test vorgelegt werden. In Flugzeugen dagegen fällt die Maskenpflicht weg.

Die Länder können eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht. Ein neuer Flickenteppich droht!

Wer einen negativen Test vorweist, ist bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie zwingend von einer solchen Pflicht ausgenommen.

An Kitas und Schulen kann eine Testpflicht vorgeschrieben werden. Ab der 5. Klasse ist eine Maskenpflicht möglich. Dies hängt von jeweiligen Zahlen der Region oder des jeweiligen Kreises ab. Verschlimmert sich eine Lage, kann zu anderen Massnahmen übergegangen werden. Dies bedarf dann eines Landtagbeschlusses.

Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Wann droht der Verlust des Impfstatus?

Durch das ab 01.10.22 in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz droht vielen Geimpften der Verlust ihres Impfstatus.

Um künftig als vollständig geimpft zu gelten, bedarf es nun 3 statt 2 Impfungen.

Hierzu gibt es aber einige Ausnahmen. Wer z.B.  nachweisen kann, dass er bereits eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat, braucht nur zwei Impfdosen für den vollständigen Impfschutz.

Weitere Änderungen zum Verlust des Impfstatus führen, erfahren Sie auf den jeweiligen Länderseiten.

Der Termin zur Grundsteuererklärung läuft ab

Immobilieneigentümer haben noch bis zum 31.10.22 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Ansonsten drohen ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts oder Zwangsgelder.  Evtl. gäbe es laut Bundesfinanzminister Lindner die Option zu einer Fristverlängerung. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte dies ein Sprecher des Finanzministeriums.

 

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