Das ändert sich im November 23 für Verbraucher

von Anke Dobler

Auch im November 23 ändert sich einiges für Verbraucher. Die Bürokratie verschlankt sich nach Darstellung aus Regierungskreisen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

So genannte Fachkräfte können ab November leichter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten und dies erleichtert die damit verbundene Einwanderung. Neben Akademikern haben dann auch Absolventen mit Meister-Abschluss und Absolventen mit Fachakademie-Abschluss leichteren Zugang zum Erhalt der Blauen Karte EU.

Dieser europäische Titel ist ein Aufenthaltstitel. Der es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern damit den Einstieg in den hiesigen Arbeitsmarkt wesentlich erleichtert. IT-Fachkräfte mit viel Berufserfahrung müssen gar keinen Berufsabschluss mehr nachweisen.

Der Nachweis von Mindestgehaltsgrenzen für Fachkräfte wurde zum Vorteil der ausländischen Nicht-Eu-Fachkräfte und der inländischen Betriebe deutlich gesenkt. Statt 58.000 Euro brutto (bzw. etwa 45.500 Euro bei sogenannten Engpassberufen) müssen die Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Länder ab November circa 15.000 Euro weniger pro Jahr nachweisen.

Weitere große Änderungen folgen dann im März 2024:

Arbeitskräfte aus Drittstaaten können unmittelbar nach ihrem Visumsantrag bereits einreisen und hier arbeiten, während ihre Berufsqualifikation anerkannt wird. Das war bislang nicht möglich, weshalb es in etwa ein Jahr dauern kann, um von außerhalb an Visum und Arbeitserlaubnis für Deutschland zu kommen.

Redaktionelle Anmerkung:

Dass dies auf den heimischen Arbeitsmarkt für inländische Fachkräfte einen noch größeren Konkurrenzdruck erhöht und womöglich durch die geplante Absenkung der Mindestverdienstgrenzen dann Nicht-EU-Bürger von den Betrieben einem inländischen Bewerber vorgezogen werden und es womöglich auf diese Art am Arbeitsmarkt zu Verwerfungen kommt, daran hat die Regierung wohl nicht gedacht!

KFZ Versicherung bis 30.11.23 kündigen

Sofern Sie davon betroffen sind, dass die eigene KFZ-Versicherung drastisch ab Januar 2024 die Preise erhöht, kann wie in jedem Jahr zum 30.11.23 kündigen und  zu einem günstigeren Tarif einer anderen Versicherung wechseln.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bis zum 30.11.23 stellen

Wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann bereits jetzt den Steuervorteil für das Jahr 2023 ausgezahlt bekommen. Einfach beim zuständigen Finanzamt einen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellen. Ist der bis zum 30.11. eingegangen, kann die voraussichtliche Steuer-Rückzahlung für 2023 mit dem Gehalt für Dezember ausgezahlt werden. Wer den Antrag stellt, sollte aber beachten, dass dann im nächsten Jahr unbedingt eine Steuer-Erklärung für das zurückliegende Jahr 2023  abzugeben ist, bei der dann die vorausgezahlte Entlastung verrechnet wird.

Antragserleichterungen bei Personalausweis und Reisepass

Wer einen neuen Ausweis benötigt, muste bisher 2 Termine mit der Behörde terminieren: einen bei Antragstellung und einen bei Abholung des Ausweises. Letzterer soll im Zuge der Digitalisierung nun wegfallen.

Eine zusätzliche Unterschrift genügt künftig, um den Ausweis nach Fertigstellung in einer Abholstation zu erhalten. Ganz ohne Termin.

Ob die Umstellung überall bereits zum ersten November funktioniert, sollte aber sicherheitshalber bei der betreffenden Behörde erfragt werden.

Im nächsten Schritt wird künftig auch die PIN-Nummer für die Online-Ausweisfunktion direkt beim Antrag ausgehändigt. Der PIN ermöglicht den Zugang zu sämtlichen digitalen Funktionen des Personalausweises. Dazu gehören der Identitätsnachweis im Internet, bestimmte Anträge für Autozulassungen oder staatliche Unterstützung und perspektivisch auch die Online-Unterschrift.

Die Online-Funktionen sind keine Pflicht, die PIN sollte trotzdem sicher verwahrt werden. Eine neue zu erstellen dürfte wesentlich komplizierter sein.

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