Inhalt Übersicht
Wie auch in den vergangenen Monaten gibt es im Mai 23 einige Neuerungen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
Corona Warn-App vor Aus
Ab dem 1. Mai ist es nicht mehr möglich, andere Nutzer vor einem erhöhten Risiko einer Infektion (Corona) zu warnen. Die Warn-App diente der Nachverfolgung im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus. So konnten Nutzer der App in ihrem Umkreis über einen positiven Corona-Test informiert und damit vor einem evtl. erhöhten Infektionsrisiko gewarnt werden. Diese Funktion wird eingestellt. Ab Juni wird die Warn-App in einen „Schlaf-Modus“ umgestellt, d.h. die App kann dann nicht mehr akutalisiert werden. Aber sie kann laut Gesundheitsministerium bei einer erneuten Verschärfung des Infektionsgeschehens wieder „geweckt“ werden.
Deutschlandticket startet und ist ab 1. Mai gültig
Der Vorverkauf für das monatliche Deutschlandticket war bereits im April. Ab Mai kann mit dem Monatsticket die regionalen Bus- Straßenbahn, S-Bahnnetze sowie Regionalzüge der DB deutschlandweit genutzt werden. Laut Deutscher Bahn handelt es sich bei dem vergünstigten Ticketpreis von 49 Euro monatlich nur um einen Einstiegspreis. Es sei durch Personalmangel und Kostenerhöhungen auch hier von einem Anstieg des Preises auszugehen.
Das Deutschlandticket wird nur im Abosystem angeboten, monatlich kündbar.
Mindestlohn in der Pflege steigt
Für Beschäftigte in der Pflege gibt es eine positive Neuerung: der Mindestlohn steigt ab dem 1. Mai bei Fachkräfte auf einen Mindeststundenlohn von 17,65 Euro, für Pflegekräfte mit 1- oder 2jähriger Ausbildung auf 14,90 Euro und für Auszubildende auf 13,90 Euro.
Digital Markets Act tritt in Kraft
Das Gesetz über digitale Dienste und Märkte tritt am 2. Mai in Kraft. Das EU-Gesetz soll für mehr Transparenz sorgen und den Wettbewerb der Plattformen erhöhen. Große Online-Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze (Amazon, Facebook, Google) und Anbieter von Betriebssystemen müssen ab Mai 2023 überprüfen, ob sie die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben erfüllen.
So darf Apple zum Beispiel in seinem App Store nicht mehr den eigenen Bezahldienst bevorzugen. Amazon wird untersagt, selbst vertriebene Produkte auf seiner Handelsplattform besser zu stellen. Und Google darf auf Android-Smartphones einige seiner eigenen Software-Anwendungen nicht mehr vorinstallieren.
Ausserdem gelten verschärfte Regeln bei personalisierter Webung z.B. bei Facebook. Große Messengerdienste müssen den Austausch von Nachrichten, Fotos und Sprachnachrichten konkurrierender Dienste zulassen. Wiederholte oder systematische Verstöße gegen die verschärften Richtlinien führen zu hohen Geldbußen (auch in Millionenhöhe).