Inhalt Übersicht
Auch im Juni 2023 ändern sich Gesetze/Verordnungen für Arbeitnehmer und Verbraucher. Hier eine Übersicht über anstehende Änderungen.
Kulturpass für 18jährige
Als bemerkenswerteste Änderung hat die Bundesregierung für Mitte Juni einen sogenannten Kulturpass für Jugendliche vorgesehen, die 18 Jahre alt werden. Dieser Kulturpass beinhaltet 200 Euro Budget für einen Zeitraum von 2 Jahren. Damit sollen die jungen Erwachsenen die Möglichkeit erhalten, an bestimmten Kulturevents teilzunehmen. Ziel ist es dabei, lokale Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen und Kinovorstellungen zu unterstützen.
Anbieter, die ihre Events über das Programm zur Verfügung stellen wollen, müssen sich mit einem Elster-Zertifikat registrieren.
Neues EU-Gesetz für Erstattungen bei Verspätungen bei Bahnunternehmen
Ab 7. Juni tritt die neue EU-Fahrgastrechtverordnung in Kraft. Es wird befürchtet, dass damit Erstattungen für Bahnreisende erschwert werden. Mit der alten Verordnung hatten Bahnreisende bei einer Verspätung bis zu 60 Minuten Anspruch auf 25 Prozent Erstattung auf den Fahrpreis sowie 50 Prozent bei einer Verspätung ab 120 Minuten.
Künftig sind diese Regelungen jedoch unter bestimmten Umständen nichtig. Dazu gehören z.B. extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen oder Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Sowie Verschulden des Fahrgasts, Verhalten eines Dritten wie das Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Polizeieinsätze, Sabotage oder Terrorismus.
Neues Förderprogramm löst Baukindergeld ab
Familien, die ein Eigenheim kaufen oder bauen, wurden bis jetzt durch den Staat mit Zuschüssen, dem Baukindergeld gefördert. Ab Juni ersetzt ein neues Förderprogramm diese finanzielle Unterstützung: das Wohneigentum für Familien (WEF).
Familien mit einem geringen oder mittleren Einkommen erhalten ab diesem Jahr jedoch keinen Zuschuss mehr. Bei dem WEF handelt es sich um eine KfW-Förderung, die sich nach dem Jahreseinkommen richtet. Um die Neubauförderung zu erhalten, muss eine Familie selbst das entsprechende Objekt, bei dem es sich um einen Neubau oder Erstkauf handeln muss, bewohnen. Die maximale Kreditsumme liegt bei 240.000 Euro.
Verbraucherverbände bekommen mehr Handlungsspielraum
Ab dem 25. Juni gibt es in der EU eine neue Regelung für Verbandsklagen. Mit dieser neuen Form der Sammelklage können die Verbraucherverbände dann direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche an Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen – ohne, dass letztere zusätzlich selbst vor Gericht ziehen müssen.
Neue Auskunftspflicht gegenüber Urhebern
Urheber werden ab 7. Juni besser geschützt. Ab diesem Zeitpunkt tritt in Deutschland der neue Paragraf 32d UrhG (Urheberrechtsgesetz) in Kraft. Damit erhalten Urheber einen Auskunftsrecht über die Weiterwendung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke. Damit soll gegenüber Urhebern mehr transparenz erzeugt werden.
Einheitliches Patentsystem kommt
Ab 01. Juni wird das Patentsystem auf EU-Ebene vereinfacht. Künftig gibt es eine zentrale Anlaufstelle zur Eintragung von Patenten. Unterstützt wird die Neuerung mit einer Senkung der Kosten für die Anmeldung eines Patents.
Galeria-Filialen schließen für immer
Im Juni 2023 schließen etliche Galeria-Kaufhof-Filialen und viele Arbeitnehmer sind dann arbeitssuchend. Die Sanierung im laufenden Insolvenzverfahren hat die Schliessung besonders gefährdeter Filialen wegen zu geringem Umsatz und zu hoher Kosten (z.B. viel zu hohe Mieten) zur Folge.
Laut Handelsblatt handelt es sich zunächst um 19 Filialschließungen, die zum 30. Juni endgültig schließen.
Davon betroffen sind die Filialen in:
Celle, Coburg, Cottbus, Duisburg-Düsseldorfer Straße, Gelsenkirchen, Hagen, Hamburg-Harburg, Hamburg-Wandsbek, Leverkusen, München-Bahnhof, Neuss, Nürnberg-Königstraße, Nürnberg-Langwasser, Offenbach, Paderborn, Regensburg-Neupfarrplatz, Saarbrücken, Siegen, Wiesbaden-Kirchgasse.
Nato-Großmanöver Air Defender 23 stört massiv den zivilen Luftverkehr
Zwischen dem 12. und 23. Juni wird der deutsche Luftraum vom transatlantischen Bündnis für die anstehenden Manöver Air Defender 23 vereinnahmt. In 3 Flugkorridoren mit über 230 Militärflugzeugen. Darunter auch viele Kampfjets. Das bedeutet, dass der zivile Luftraum während der Zeit der Manöver für den zivilen Flugverkehr gesperrt bleibt. Damit einhergehend werden viele Flugverspätungen und Flugausfälle an den Flughäfen erwartet. Diesem Manöver gingen 4 Jahre Planung der Bundeswehr voraus. Sie übernimmt auch die Koordination der beteiligten 25 Streitkräfte der NATO.
Während des 12tägigen Groß-Manövers werden Einsätze von Schleswig-Holstein (Jagel/Hohn), Niedersachsen (Wunstdorf), Bayern (Lechfeld), Rheinland-Pfalz (Spangdahlem) sowie in Holland und Tchechien geflogen.