Das ändert sich im April 23 für Verbraucher

von Anke Dobler

Einige Änderungen treten ab April 23 in Kraft. Hier ein kurzer Überblick.

Coronaschutzmassnahmen entfallen ab 07. April

Die Corona-Schutzverordnung läuft zum 07.04.23 aus. Damit entfallen die Maskenpflicht (FFP-Maske)  in Pflegeinrichtigen für Besucher wie in Altenheimen, Arztpraxen, Krankenhäusern. Jedoch können die Einrichtungen laut Mitteilung auf der Homepage der Bundesregierung trotzdem zum Schutz vulnerabler Gruppen (besonders gefährdete Personen wie Ältere oder Schwerkranke) weiterhin eigene Schutzmassnahmen ergreifen.

Daher ist es besser, vor Besuch im Altenheim sich vorher zu erkundigen, ob noch Schutzmassnahmen in der Einrichtung aufrecht erhalten werden.

Coronavirus-Einreiseverordnung bis 07. April befristet.

Für Reisende entfallen die Einreiseregeln zum Schutz vor dem Coronavirus.

Telefonische Krankschreibung als Sonderregelung ab 31.03.23 nicht mehr in Kraft

Sich bei leichten Atemwegserkrankungen auch telefonisch krankschreiben zu lassen, endet Ende März. Die Sonderregelung wurde eingeführt zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus.

„Unterliegen Beschäftigte einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung oder besteht eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung“, können diese laut Kassenärztlicher Vereinigung  ab 01. April weiterhin Gebrauch machen von der telefonischen Krankschreibung. Patienten und Patientinnen können dann nach einer telefonischen Konsultation eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen erhalten. Danach ist im gleichen Verfahren noch eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage möglich, „längstens jedoch bis zum Ablauf des Zeitraums der öffentlichrechtlichen Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung“, so der Gemeinsame Bundesausschuss der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Energiesparverordnung der Regierung endet zum  15. April

Die seit 01.09.22 geltende Energiesparverordnung gilt lediglich noch bis zum 15. April 23.

Dazu gehören  die Mietklauseln, die eine bestimmte Raumtemperatur vorschreiben sowie die Regelung der Temperatur in Büros auf 19 Grad, die Untersagung der Leuchtreklamen von 22 Uhr bis 16 Uhr, sowie geschlossene Türen in Einzelhandelsgeschäften auch bei laufendem Betrieb.

Kernkraftwerke gehen vom Netz

Ihre Abschaltung war bereits bis Ende 2022 geplant, nun sollen die Kernkraftwerke „Emsland“, „Isar 2“ und „Neckarwestheim 2“ bis zum 15. April 2023 vom Netz gehen. Die befristete Verlängerung des Betriebs wurde von der Bundesregierung infolge der durch den Krieg in der Ukraine gefolgten Energiekrise beschlossen, um die Stromversorgung für Privathaushalte und Wirtschaft abzusichern.

Die Redaktion:

Wir dürfen auf die weitere Entwicklung im kommenden Herbst und Winter gespannt sein. Und ob hier dann wie in anderen europäischen Ländern auch evtl. sogar bei Energieengpässen das Laden von Elektrofahrzeugen womöglich rationiert wird!

Neuer Fragenkatalog bei der theoretischen Fahrprüfung

Ab April 23 gilt ein neuer Fragenkatalog bei der theoretischen Fahrprüfung für den Erwerb des Führerscheins. Betroffen sind alle Fahrzeugklassen.

Bundesweit lag die Durchfallquote laut TÜV-Verband 2022 bei 39 Prozent, bei 1,81 Millionen abgelegten Prüfungen.

Vorverkauf des 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket)  ist gestartet

Das vergünstigte 49-Euro-Ticket soll ab Mai bundesweit gelten. Ab 03. April soll laut Deutscher Bahn bereits der Vorverkauf möglich sein.

„Alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland“ können damit genutzt werden, ausgenommen davon bleiben die Fahrten in der 1. Klasse“.
Im Gegensatz zum letztjährigen 9-Euro-Ticket wird das 49-Euro-Ticket nicht als Zeitkarte, sondern im Abo angeboten. Dieses soll monatlich kündbar sein oder sich automatisch weiter verlängern.

Von Bundesland zu Bundesland können die Abo-Bedingungen im Einzelnen jedoch unterschiedlich ausfallen, auch Unterschiede im Preis sind bereits bekannt.

 

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