Das ändert sich für Verbraucher und Arbeitnehmer im Juli 2023

von Anke Dobler

Auch im Juli ändert sich viele gesetzliche Bestimmungen in Form von gesetzen und verordnungen. Hier ein kleiner Überblick über die Änderungen.

I. Auswirkungen der Pflege-Reform

Die Löhne und Gehälter vieler Menschen (Kinderloser) sinken zum Ende des Monats, da durch die Pflegeform (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PEUG)) die Beitragssätze entsprechend angehoben wurden. Das bedeutet für viele weniger Netto vom Brutto und kann erhebliche Auswirkungen haben. Die Erhöhung der Beitragsätze um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozentpunkte soll Mehreinnahmen von circa 6,6 Milliarden Euro pro Jahr generieren.
Der Arbeitgeberanteil wird gleichmäßig bei rund 1,7 Prozent liegen.

Für Familien, vor allem mit jüngeren Kindern, bedeutet das eine Entlastung. Kinderlose hingegen müssen künftig 2,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Besonders für Rentner stellen die höheren Beiträge jedoch eine große Belastung dar, da sie den Beitrag in voller Höhe zahlen müssen.

Die Redaktion meint:

Angesichts extrem gestiegener Lebenshaltungskosten sowie Energiekosten ist dies ein weiterer Einschnitt in die Löhne und Gehälter und damit in die Lebensqualität von Millionen Berufstätiger oder Rentner. Wir meinen: sozial ausgewogen geht anders.

II. Zweiter Teil der Bürgergeldreform tritt ab 01.07. in Kraft

Nachdem das Hartz-IV-System Anfang des Jahres durch die Bürgergeldreform abgelöst wurde, tritt der 2. Teil der Reformim Juli in Kraft.

1.Freibeträge erhöhen sich für erwerbstätige Aufstocker
Künftig können Leistungsbezieher 30 Prozent des Einkommens zwischen 520 und 1000 Euro behalten (vorher 20 Prozent). Dies bedeutet, dass laut BMAS (Bundeswirtschaftsministerium) 48 Euro je Person mehr im Geldbeutel verbleiben.

Schüler, Auszubildende und Studierende dürfen den Verdienst bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro behalten, ohne dass das auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Gleiches gilt für das Taschengeld, das sie durch den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr erhalten.

Üben Sie ein Ehrenamt aus und beziehen Bürgergeld, dann sind pro Jahr 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei.

2. Weitreichende Förderungen bei Umschulungen bzw. Weiterbildungen
Sind Sie Bezieher von Bürgergeld und beginnen eine Weiterbildung, erhalten Sie zusätzlich monatlich 150 Euro. Bestehen Sie die Zwischen- und Abschlussprüfungen, erhalten Sie entsprechende Weiterbildungsprämien. Zusätzlich werden berufliche Weiterbildungen, die länger als 8 Wochen dauern, mit einem Bonus von 75 Euro unterstützt.

3. Mutterschaftsgeld zählt künftig nicht mehr als Einkommen
Mutterschaftsgeld erhalten erwerbstätige Frauen während der Schutzzeit vor und nach der Geburt eines Kindes. Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeldersatzleistung und wird ab Juli 23 nicht mehr als Einkommen gezählt.

4. Erbschaften gelten künftig als Vermögen und nicht als Einkommen
Erbschaften gelten ab 01.Juli künftig nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen. Daher führt eine Erbschaft nur dann zu einer Rückforderung, wenn Erbende nach dem Erbe mehr Geld haben als der festgeschriebene Freibetrag für Vermögen erlaubt. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag für Vermögen im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs bei 40.000 Euro und danach bei 15.000 Euro.

5. Bei medizinischer REHA bleibt der Bezug von Bürgergeld künftig erhalten
Bei einer medizinischen REHA-Massnahme entfällt künftig die Beantragung anderer Leistungen und der Bezug des Bürgergelds bleibt auch während der REHA erhalten.

6. Coaching bzw. Betreuung
Künftig können Bürgeldbezieher eine ganzheitliche Betreuung oder Coaching in Anspruch nehmen. Die soll Leistungsbezieher darin unterstützen, die Schwierigkeiten bei der Arbeitsaufnahme zeigen. Auch jungen Erwachsenen sollen vom neuen Coachingangebot profitieren.
Die Redaktion meint:
Inwieweit dies tatsächlich dann nicht in eine behördenseitige Bevormundung bei der Gestaltung des Alltags der Bürgergeldbezieher, die dies in Anspruch nehmen, ausartet, wird sich erst noch zeigen.

III.  Die Renten steigen

Rentner dürfen sich erneut über eine deutliche Erhöhung ihrer Altersrente freuen. Im Westen erhöhen sich diese um 4,39 Prozent, Im Osten um 5,86 Prozent. Das bedeutet,  die Renten in Ost und West sind zum erstenmal gleich. Darüber hinaus steigen auch die Erwerbsminderungsrent, Hinterbliebenen- und Unfallrente.

IV. Gasspeicherumlage steigt kräftig an

Neben höheren Beiträgen bei der Pflegeversicherung steigen auch die Energiekosten. Nachdem aufgrund der Energiekrise die Gasspeicherumlage zu Beginn des Jahres neu eingeführt wurde, steigt sie im Juli rasant an. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) erhöht die Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz von 59 Cent pro Megawattstunde auf 1,45 Euro pro Megawattstunde. Das bedeutet fast eine Erhöhung um das Dreifache.

V. Maestro-Zahlungsverfahren wird eingestellt

Die Maestro-Zahlungsfunktion wird auf neuen Giro-Karten nicht mehr vorhanden sein. Alle jetzt noch gültigen Karten können aber noch im Handel oder im Ausland eingesetzt werden. Einige Banken wechseln bei Debitkarten (Guthabenkarten) oder Kreditkarten mit Kreditrahmen künftig zum Anbieter Visa.

VI. Pfändungsgrenzen erhöhen sich

Der unpfändbare Grundbetrag bei Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen steigt von 1330 auf 1402 Euro (bei Alleinstehenden) an. In der Pfändungstabelle können Sie ersehen, wie hoch der pfändbare Betrag je nach Einkommen und unterhaltsberechtigten Personen ist. Der höhere Grundbetrag muss bei P-Konten neu eingetragen werden.
Daher empfiehlt es sich z.B. bei Bezug von Bürgergeld oder Arbeitseinkommen ab dem 01.07.23 eine neue Bescheinigung über die unpfändbaren Beträge seitens der ausstellende Behörde (Jobcenter, Agenturen f. Arbeit oder Amtsgerichten) zur Vorlage bei der Bank zu besorgen.

VII.  E-Rezept startet

Ab 01. Juli 23 soll es möglich sein, mit der Versicherungskarte in Apotheken ein Rezept digital abzurufen, das vorher in einer Datenbank hinterlegt wurde. Patienten können entscheiden, ob sie das Rezept digital auf dem Smartphone oder in  einer E-Rezept-App verwalten und an die Apotheke senden möchten oder ob sie mit einem Papierschein mit Rezeptcode in die Apotheke kommen möchten.

VIII. Start einer digitalen Rentenübersicht

Künftig soll es möglich sein, eine digitale Rentenübersicht über die eigene Rente zu erhalten. Wann genau dies sich im Juli realisieren wird, blieb zunächst ungeklärt. Die jährlich erscheinende Renteninformation in Papierform soll jedoch erhalten bleiben.

VIIII. Kontaktloses Bezahlen an E-Ladesäulen

Ab Juli müssen neue Ladesäulen ein E-Terminal für kontaktloses Bezahlen  mit Karte ermöglichen.

 

 

 

 

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