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Ab dem 11.09.22 sind die neuen Corona-Regeln in Hessen in Kraft getreten. Die bereits bekannten Regeln wurden zum 30. September verlängert.
Maskenpflicht
In folgenden Einrichtungen gilt die Maskenpflicht:
- in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatientinnen und -patienten)
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflege- und Rettungsdiensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
- in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Eine darüber hinaus geltende Maskenpflicht in Innenräumen gibt es nicht (Stand 11.09.22). Auch nicht in Schulen oder Universitäten.
Anders ist das bei Arbeitgebern:
Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
In den Innenräumen, indem Maskenpflicht gilt, sind diese Masken zulässig:
OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.
Testpflicht
Arbeitgeber können grundsätzlich eine Testpflicht je nach Infektionsgeschehen und in Einklang mit dne arbeitschutzrechtlichen Bestimmungen verlangen. Auch für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. (Ausnahmen sind ggf. möglich) können diese je nach Ausganglage verlangt werden.
Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden. Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Bürgertests sind bei Besuchen von Alten- und Pflegeheimen momentan noch ausreichend.
Isolation/Quarantäne
Neu sind hier nur noch 5 Tage Quarantäne für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Nicht geimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Es wird jedoch empfohlen, für 5 Tage Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wieder aufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.
Die Corona-Regeln können sich jederzeit je nach Vorliegen eines stark ansteigenden Infektionsgeschehens ändern.