Bull´s Eye: Unser Offener Brief an Herrn Muhn trifft ins Schwarze
Unser Offener Brief an Bürgermeister Muhn hat unseren Zeitungsserver zum Glühen gebracht. Auch unsere Telefone standen kaum 5 Minuten still. Wir freuen uns über die vielfältigen und manchmal kontroversen Reaktionen unserer Leser aus nah und fern. Und dass wir mit unserem Offenen Brief ganz offensichtlich ins Schwarze getroffen haben, zeigt dann wiederum die am Abend erhaltene kurze Mail von Herrn Muhn selbst.
Zitat aus seiner Mail vom 27.01.22 an mich:
Bis zur Klärung der Angelegenheit fordern wir Sie auf, den Artikel von Ihrer Homepage und ggf. weiteren Veröffentlichungen zu nehmen.
Ganz offensichtlich unterliegt hierbei Herr Muhn einem fatalen juritischen und presserechtlichen Irrtum. Denn als Freie Presse dürfen und müssen wir unabhängig und vor allem ohne Kontrolle von Amtspersonen auf Kommunalebene über tatsächliche Ereignisse berichten.
Wir mögen zwar erst seit Juni letzten Jahres unsere Online-Zeitung betreiben. Daher wird uns der Eine oder Andere als Newcomer im Zeitungswesen einstufen. Tatsächlich betreiben wir aber unter anderem außer unserer Unternehmensberatung seit mehr als 6 Jahren erfolgreich unser Online-Journal genug-ist-genug.org. Das u.a. auch über Skandale und Berichterstattungen vor allem im Bereich Behörden, Justiz und Politik berichtet.
“Herr Muhn: Sie sind nicht unser Chefredakteur! Der Versuch einer Pressezensur ist hierbei unerwünscht”.
Alleine die rechtlichen Voraussetzungen, uns als Redaktion unsere Berichterstattung untersagen zu wollen, ist als Kommunalpolitiker ein rechtlicher Affront gewesen. Wir empfehlen hier ein Coaching einer entsprechenden Agentur, die sich mit Presse – und Öffentlichkeitsarbeit von Politikern auskennt.
Mein Mann, der aus Bayern stammt sagte dazu lapidar:
Zitat:
“Da musss ein Bäcker kommen und kein Weck!”
Mehr haben wir als Redaktion zum jetzigen Zeitpunkt an dieser Stelle nicht hinzuzufügen. Die Sache wird juristisch über unseren Rechtsanwalt Romberg weiter seinen Gang gehen.
Gleichzeitig möchte ich hier die Gelegenheit ergreifen, diesbezüglich ein entsprechendes Video über den gesamten Themenkomplex anzukündigen. Indem wir näher auf die gesamten inhaltlichen und rechtlichen Aspekte und Hintergründe der besagten Fälle eingehen werden.
In diesem Sinne:
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