Bürgergeld soll Hartz-IV ersetzen

von Anke Dobler
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Die Bundesregierung hatte es bereits in den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und FDP als grundlegende Änderung das neue Bürgergeld in ihren Koalitionsverträgen vereinbart. Welches das alte System der Grundsicherung, umgangssprachlich genannt Hartz-IV ersetzen soll. Mit Einführung des Bürgergelds werden Änderungen der Berechnungsgrundlagen und damit leichte Erhöhungen der Sätze einhergehen.

Die Form der Grundsicherung heißt dann zwar anders, aber in großen Teilen wird sich nicht sehr viel ändern. Ausserdem ist immer noch unklar, ob der massiv angestiegene und weiter steigende Preis für Strom nun endlich in die Berechnungsgrundlagen miteinfließen wird oder immer noch wie im Hartz-IV-System aussen vor bleiben wird.

Denn aktuell tragen Millionen von Leistungsberechtigten von den Sätzen auch noch den stetig angewachsenen Strompreis. Das mindert z.B. bei einem Singlehaushalt und den momentanen Satz in Höhe von 449 Euro den zur Verfügung stehenden Betrag ganz erheblich. So verbleiben vielen Haushalten bereits heute nicht 449 Euro, sondern ca. 80 bis 90 Euro weniger bei einem Singlehaushalt. Auch die hohen Preise für Lebensmittel sind bereits heute nur schwer zu kompensieren.

All dies führt defacto aktuell seit Monaten bereits zu einer faktischen Leistungskürzung in der Grundsicherung. Dies bestätigt auch der Vorsitzende Herr Schneider des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.

Start des Bürgergelds

Startbeginn sollte zur Einführrung des Bürgergelds eigentlich der 01.01.23 sein. Doch selbst die BA (Bundesagentur für Arbeit) bezweifelt bereits die Einführung zu diesem Termin und bevorzugt eine momentane Verschiebung zum 01.07.23. Sollte dies so kommen, stellt sich doch die Frage, ob dann die Leistungsberechtigten bis dahin weiterhin eine faktische Kürzung der Sätze durch die Inflation hinnehmen müssen.

Für wen soll das Bürgergeld gelten?

  • Im Prinzip für alle erwerbsfähigen Personen ab 15 Jahren.
  • Für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst z.B. durch Arbeit finanzieren können.
  • Personen, die nach dem Bezug von ALG I ohne Arbeit sind und daher Anspruch auf das Bürgergeld haben.
  • Bürgergeld-Antragsteller müssen ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Rentner gehören nicht zu den Berechtigten: 
„Keinen Bürgergeld-Anspruch nach den Regeln für erwerbstätige Personen haben Personen, die im gesetzlichen Rentenalter sind oder die voraussichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig sind. Für sie besteht der Anspruch auf Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen.“
Es wird also eine Unterstützung geben, aber sie fällt anders aus.

Höhe der Leistungsätze

Der Satz soll prozentual auf knapp 10 Prozent ansteigen (so die gestrigen (04.09.22) Ausführungen der Ampelregierung zum Entlastungspaket III). Es ist von einem Satz für Singlehaushalte von knapp 500 Euro die Rede. Die Leistungssätze für Paare und Familien werden entsprechend dann ebenfalls angehoben.

Bürgergeldanspruch und eigenes Vermögen

Auch hier wie bei Hartz-IV gilt: Nur auf Antrag wird Bürgergeld den Leistungsberechtigten gezahlt werden.

Das Bürgergeld wird für sechs Monate ausgezahlt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Höhe des Geldes, die in dem Bürgergeld ausgezahlt wird, wird wie folgt berechnet:

Höhe der Lebenshaltungskosten (Leistungssatz) und die Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt
Höhe Miet/Wohnkosten
Höhe Einkommen  und Vermögen
Höhe Einkommen und Vermögen des Partners, Ehegatten & Co.

Das Vermögen einer Person wird erst geprüft, nachdem das Bürgergeld zwei Jahre lang ausgezahlt wurde. Ziel ist es dabei, Bürokratie abzubauen. Genauso lange werden die Kosten der Wohnung  in der tatsächlichen Miethöhe ohne Kürzung anerkannt.

Erst danach greifen die heutigen Vorgaben bei Wohnfläche und Miete. Thema Obergrenzen/Angemessenheit der Mietwohnung (manches ändert sich auch hier nicht!).

Schonvermögen

Bei der Bewilligung der Grundsicherung  also dem Bürgergeld wird Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Die Höchstgrenzen liegen dabei für das erste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bei 60.000 Euro zuzüglich weiterer 30.000 Euro je zusätzlichem Mitglied.  Dabei erfolgt keine Vermögens-Prüfung, sondern es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorliegt, wenn es Antragstellende so erklären (§ 67 SGB II).

Unsere Einschätzung

Nachdem die Leiterin der BA, Andrea Nahles selbst bereits darauf hinwies, dass aus ihrer Sicht eine Einführung zum 1. Januar 23 dringend verschoben werden müsse, da viele Einzelheiten und Regelungen noch gar nicht ausgearbeitet wären, ist es aus unserer Sicht fraglich, dass eine Einführung zum Januar des nächsten Jahres tatsächlich Realität wird.

Abgesehen von vielen unklaren Dingen steht Deutschland massiv durch Russland und die damit verbundenen Sanktionen aufgrund des Ukrainekriegs wirtschaftlich, aber auch vor allem politisch unter großem Druck und womöglich vor großen Unruhen durch die Bürger durch einen drohenden Stromblackout aufgrund der Gasmangellage.

Angesichts der massiven Preissteigerungen für Strom und Gas  im 3.+ 4. Quartal 22 nicht nur für die Industrie und daraus befürchtete Massenentlassungen von Arbeitnehmern durch diese massiven Preisanstiege der Unternehmen bei gleichzeitiger massiver Einstellung von Produktionen sowie Abwanderung der Produktionsstätten ins Ausland, ist es zur Zeit sehr fraglich, ob Deutschland nach einem ungewiss verlaufenden Winter überhaupt noch in der Lage sein wird, die finanziellen Mittel zu einer solch grundlegenden Änderung für Millionen von Leistungsberechtigten aufbringen kann.

Unser Zwischenfazit:

Die von der BA vorgeschlagene Verschiebung auf den Stichtag 01.07.23  ist nach den heute bekannten politischen Problemen mit den enormen Preissteigerungen für Industrie und Bürger genauso ungewiß, wie dieTatsache, ob das Bürgergeld in dieser Form überhaupt jemals eingeführt wird.

Denn Deutschland mangelt es nicht nur an den günstigen Energieträgern, sondern dazu kommt noch eine Regierung, die die vorhandenen sozialen Probleme nicht bewältigt, sondern mit ihren wenig zielführenden Massnahmepaketen eher noch verschärft  und die Stimmung vieler Bürger in diesem Land kippt gerade. Massive Unruhen sind daher nicht ausgeschlossen. Die Zukunfts-Aussichten sind daher eher düster.

Und schließlich, so lange wir eine Einwanderung von außen in unsere Sozialsysteme nicht unterbinden und Deutschland first nicht auf die Tagesordnung der Politik setzen, ist eine Finanzierung solch teurer Sozialsysteme schwierig.

Denn wie soll das Bürgergeld gegen finanziert werden und vor allem von wem? Diese Gedanken sollte sich die amtierende Regierung machen und auch transparent kommunizieren.

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