Bitte der Stadt Hirschhorn: Pool-Füllung anmelden

von Michael Dobler

In diesen Tagen werden viele Pools in privaten Gärten mit frischem Trinkwasser befüllt. Das führt zu Problemen in der Wasserversorgung, denn sie ist für den sprunghaften Bedarf, der sich durch das Befüllen mehrerer Pools gleichzeitig ergibt, nicht ausgelegt und es droht dem Versorgungsnetz eine Überlastung.
Wenn nun an einer Stelle viel Wasser auf einmal entnommen wird, schlägt unser System Alarm, denn das ist häufig das Zeichen für einen Wasserrohrbruch. Wenn mehrere Pools in einem Gebiet gleichzeitig befüllt werden, schnellen die Werte, die den Durchfluss anzeigen, in die Höhe. Wir können aber nicht erkennen,
ob es sich um eine Pool-Befüllung oder um einen Rohrbruch handelt. Unser Bereitschaftsdienst muss der Ursache nachgehen. Dies kann durch eine Anmeldung vermieden werden.

Hinzu kommt: Der Wasservorrat in den Speichern (Hochbehältern) sinkt stark ab, wenn mehrere Pools gleichzeitig befüllt werden. Die Reserven für den täglichen Trinkwasserbedarf und die Löschwasservorhaltung werden aufgebraucht.

Wir appellieren daher an Sie: Bitte melden Sie die geplante Poolfüllung bei uns an!

Pool-Füllung anmelden

Wer seinen Pool füllen möchte und dazu mehr als fünf Kubikmeter Trinkwasser braucht, wird gebeten die Befüllung bis zum Vortag anzumelden.
Folgende Angaben sind erforderlich: Tag und Uhrzeit für die geplante Füllung, die benötigte Wassermenge sowie Ort, Straße und Hausnummer. Die Anmeldung bitte über die Handy-Nr. 0172 / 1622 283 oder unter sonja.gramlich@hirschhorn.de

Wie befülle ich meinen Gartenpool?

Gartenpools füllen Sie am besten mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Die Befüllung des Pools sollte daher ausnahmslos mit einem Gartenschlauch über die Hausinstallation erfolgen. Das entnommene Wasser wird über Ihren Wasserzähler gemessen und abgerechnet.
Gesammeltes Regenwasser oder Wasser aus einem privaten Brunnen sind nicht geeignet, da diese häufig mikrobiologisch oder chemisch belastet sind und sogar gesundheitsschädlich sein können.

Eine Befüllung über von der Abwassergebühr befreite Sonderwasserzähler (Gartenwasserzähler) wäre nur möglich, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück versickert. Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar.

Gartenpools entleeren

Ein weiterer Hinweis betrifft das Entleeren der Pools: Wer das Wasser vom Vorjahr ablassen oder wechseln möchte, muss das gebrauchte Poolwasser in die Kanalisation einleiten. Das Wasser darf nicht im Garten zum Wässern der Pflanzen verwendet oder auf Flächen zum Versickern geleitet werden, auch nicht im
eigenen Grundstück. Dies gilt auch, wenn kein Chlor oder andere chemische Substanzen verwendet wurden. Das Wasser wird durch das Baden in seinen hygienischen Eigenschaften nachhaltig verändert – egal ob chemische Zusätze verwendet wurden oder nicht. Das gebrauchte Poolwasser gehört nicht in die
Natur, sondern in den Kanal, damit es im Klärwerk gereinigt werden kann.

Chlorhaltiges Wasser darf nicht ins Grundwasser gelangen. Der Regelentsorgungsweg ist über den Schmutzwasserkanal, denn Chemie gehört nicht in den Garten oder ins Grundwasser!

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