Bad Königer Bürgermeister Muhn macht aus Verwaltung eine 3G-Festung
Wie wir der Mitteilung auf der Webseite der Stadt Bad König entnehmen konnten, gelten ab dem 17.01.21 neue Zugangsregeln für die Stadtverwaltung bzw. das Rathaus Bad König für Bürger dieser Stadt.
So gelten ab diesem Zeitpunkt für alle Besucher die 3 G-Regeln. Das bedeutet laut Mitteilung von Bürgermeister Muhn, dass nur noch Personen, die entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind, erlaubt wird, Zugang zur Stadtverwaltung zu erhalten.
Zitat aus der Mitteilung der Stadt Bad König:
Zugang haben demnach nur Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem tagesaktuellen dokumentierten negativen Testnachweis oder Schülertestheft. Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Nachweise werden von den Verwaltungsmitarbeiter*innen, für die ebenfalls die 3G-Regel gilt, entsprechend kontrolliert.
Da aber eine Stadtverwaltung ihre rechtlich verpflichtenden hoheitliche Aufgaben unstreitig für jeden Bürger dieser Stadt grundsätzlich auch zu erfüllen hat und auch in diesem Zusammenhang für alle Bürger dieser Stadt gleichermaßen prinzipiell – ob geimpft oder ungeimpft – die Stadt die ihnen übertragenen kommunalen Aufgaben anzubieten hat, ist diese Regelung aus unserer Sicht völlig unverständlich.
Denn wenn Bürger in deutsche Gerichte ohne Nachfrage nach ihrem jeweiligen Impfstatus Zugang zu den dortigen Verfahren haben, sei es als Zuschauer/in, Presseberichterstatter/in oder Angeklagte/r ist es absolut unverständlich und wenig nachvollziehbar, warum es dann einer Stadt erlaubt sein soll, strengere Regeln als deutsche Gerichte, die zumal jeden Tag Recht sprechen und die Grundrechte aller Bürger genau kennen, an den Tag zu legen.
Und genau diese Diskrepanz, dass auf der einen Seite der Zugang zu sämtlichen deutschen Gerichten unabhängig vom Impfstatus möglich ist, nicht aber der Zugang zu einer Stadtverwaltung einer Kleinstadt aus der Provinz, ist aus dies unserer Sicht weder mit den allgemeinen Grundrechten der Bürger in Einklang zu bringen noch mit Logik glaubhaft begründbar.
Wenn also Stadtverwaltungen Teile der Bevölkerung per Dekret den Zutritt verwehren, gleichzeitig der Magistrat dann aber die eigene Stadtverwaltung nicht in die digitale Neuzeit führen, um so wenigstens allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre rechtlichen Angelegenheiten als Alternative online zu regeln, läuft in dieser Stadt Bad König deutlich etwas verkehrt.
Was sich wiederum die Politiker des Magistrats, die diese Regeln und den digitalen Entwicklungsstau auch mitzuverantworten haben, aber allen voran Bürgermeister Muhn so negativ anrechnen lassen müssen.
Aber da Bürgermeister Muhn sich anscheinend auch in anderen uns bekannten Fällen mutmaßlich gerne über das Gesetz erhebt, verwundert es uns auch nicht, dass solche Massnahmen durch das Bürgermeisteramt ergriffen werden. Er scheint dabei genau wie die Stadtratverordneten dabei ganz zu vergessen, dass auch ungeimpfte Bürger dieser Stadt potentielle Wähler sind.
In den kommenden Tagen berichten wir noch über weitere Vorgänge.