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Ab 07.02. gelten neue Corona-Regeln in Hessen

Für Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungen, Gastronomie

Anke Dobler von Anke Dobler
Februar 8, 2022
in Corona, Top Themen
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Ab 07.02. gelten neue Corona-Regeln in Hessen
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Ab 07.02. gelten neue Corona-Regeln in Hessen

Für Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungen, Gastronomie

Die Hessische Landesregierung hat der neuen Entwicklungen der 4. Welle mit Omnikron nun Rechnung getragen und lockert dementsprechend die Corona-Regeln.

Ab Montag gelten folgende Regeln:

1. Einzelhandel:

Die 2-G-Regeln werden aufgehoben. das heißt, alle Einzelhandelsgeschäfte, die nicht zu den Grundversorgern wie z.B. Lebensmittelhandel, Apotheken, Post, Banken, Tankstellen gehören sind ab sofort von der 2-G Regeln befreit. Das heißt auch Ungeimpfte haben wieder Zutritt zu den Einzelhandelsläden wie Elektronikfachmärkten, Kaufhäuser, Boutiquen etc. Damit entfallen die aufwendigen Zugangskontrollen zu den Geschäften.

Das Betreten der Geschäfte für alle, die älter als 15 Jahre sind ist nur mit FFP-2 Masken möglich (KN95, keine Masken mit Atemventilauslass).

2. Körpernahe Dienstleistungen

Kunden/innen ab 16 Jahren müssen bei Friseurbesuchen, Kosmetikstudios eine FFP2 Maske tragen (KN95, Masken mit Auslasszventil sind nicht erlaubt). Nach unseren Recherchen gelten bei Friseuren auch 3G (geimpft, genesen oder getestet/in einem Testzentrum oder Apotheke).

3. Gastronomie und andere Betriebe

In Gastronomie/Hotellerie und Freizeiteinrichtungen wie Spielbanken, Spielhallen,  Kinos, Theater sowie Museen und Schlösser gelten ab sofort flächendeckend die 2-G-Regeln (geimpft und getestet) sowie das Tragen von FFP2 Masken bis zum Tisch/Sitzplatz.

4. Großveranstaltungen:

Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen zukünftig bis zu 50 Prozent der Plätze besetzt werden – höchstens aber 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmende (z.B. in Fußballstadien).

Im Innenbereich wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent und bis zu 4.000 Besucherinnen und Besucher begrenzt (z.B.Theater). Die prozentualen Begrenzungen greifen drinnen und draußen ab dem 250. Platz. Das heißt, die ersten 250 Plätze können voll besetzt werden.  Weiterhin gilt dies aber nur für Geimpfte und Genesene, , drinnen greift ab 10 Teilnehmenden und draußen ab 250 Teilnehmenden die 2-G-Plus-Regel.

Ausnahmen für das Tragen der FFP2 Masken bestehen insbesondere für folgende Personengruppen:

  • Kinder unter 6 Jahren,
  • Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können,
  • für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist,
  • für Lehrende in Lehrveranstaltungen an außerschulischen Bildungseinrichtungen und Beteiligte an Prüfungen, soweit ein Hygienekonzept neben den einzuhalten den Abständen und dem regelmäßigen Luftaustausch Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske vorsieht,
  • für Lehrende und Lernende beim praktischen Unterricht mit Blasinstrumenten,
  • soweit und solange therapeutischen, pädagogischen, schulischen, seelsorgerischen, oder anderen tatsächlichen Gründen das Absetzen der medizinischen Maske erforderlich ist.
Tags: Corona-RegelungenEinzelhandelFFP2 Masken
Anke Dobler

Anke Dobler

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