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3G-Zugangsregelung für alle städtischen Dienstgebäude

Michael Dobler von Michael Dobler
Dezember 6, 2021
in Walldürn
0
Dürmer Schlossbeleuchtung

3G-Zugangsregelung für alle städtischen Dienstgebäude

Walldürn. Ab Montag, 6. Dezember, gilt für den Zutritt in das Walldürner Rathaus wie auch die Außenstellen der Stadtverwaltung kontaktarmer Dienstbetrieb und die 3G-Zugangsregel (geimpft, genesen, getestet). Die 3G-Regelung gilt bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und wird nun auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet. An allen Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung wird der Zugang damit nicht mehr  uneingeschränkt möglich sein. Grundsätzlich wird darum gebeten, im Vorfeld zu klären, ob sich das Bürgeranliegen telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail klären lässt.
Sollte dies nicht der Fall sein, können Termine vereinbart werden.

• Die Verwaltung ist erreichbar über die Telefonnummer (06282) 67-0 und die Mailadresse stadt@wallduern.de

• Termine im Bürgerbüro, der Ortschaftsverwaltungen oder der Kämmerei können  weiterhin über die Online-Terminvergabe www.wallduern.de/termine abgestimmt werden.

• Für weitere Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, stehen folgende Kontakte zur  Verfügung: Tel.: (06282) 67-140 beziehungsweise buergerbuero@wallduern.de Aufgrund der hohen Besucherfrequenz erfolgt der Zugang zum Verwaltungsgebäude Schloss für Besucherinnen und Besucher wie auch Beschäftigte, zentral von dem dahinterliegenden öffentlichen Parkplatz aus. Die Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regeln findet im Eingangsbereich am zentralen Servicepunkt statt. An allen anderen Gebäuden übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststellen, mit denen die Termine vereinbart wurden, bei Einlass die Kontrolle. Besucherinnen und Besucher müssen für den Zutritt in die städtischen Gebäude einen Nachweis vorlegen:

• ihr Impfdokument als Impfpass oder digitales Zertifikat in Verbindung mit einem Identitätsnachweis, • den Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder

• den zertifizierten Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als  24 Stunden) bzw. eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Es findet keine Speicherung der Daten statt. Darüber hinaus gilt innerhalb der städtischen Dienstgebäude für Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht
(medizinische Masken oder FFP2 bzw. FFP3).

Michael Dobler

Michael Dobler

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